Jugendbildungswerk
Das neue Jahresprogramm 2025 ist da!

Es geht los! Das neue Programmheft des Jugendbildungswerks Rheingau-Taunus-Kreis ist da – gefüllt mit spannenden Veranstaltungen zu Kunst, Kultur, Sport und Demokratie. Und auch in diesem Jahr haben wieder einige Jugendliche mit ihren Ideen bei der Planung mitgewirkt.
Für 2025 sind Bildungsfahrten nach Prag, in die Stadt der goldenen Türme, sowie in die deutsche Hauptstadt nach Berlin geplant. Und weil‘s zuletzt so schön war, geht`s auch nochmal in den Europa Park nach Rust. Sportlich wird es unter anderem im Superfly – ein echtes Highlight für alle Action-Fans! Für die kreativen Menschen unter euch haben wir in diesem Jahr einen besonderen Töpferkurs und Handlettering im Programm. Und für diejenigen, die schon immer mal mit dem Landrat über Themen sprechen wollten, die ihnen am Herzen liegen, gibt es endlich die Chance dazu – und das bei einer entspannten Runde an der Konsole.
Ergänzt wird das Programm durch zahlreiche Angebote für Fachkräfte und Ehrenamtliche der Jugendarbeit, darunter Fortbildungen zu Themen wie Prävention sexualisierter Gewalt.
Alle weiteren Infos sowie Veranstaltungen findet ihr im Programmheft 2025.
Jugendliche, junge Erwachsene, Familien, Fachkräfte und Ehrenamtliche sind herzlich eingeladen sich ab sofort anzumelden. Die Anmeldung ist hier über die Homepage möglich.
Jahresprogramm 2025
Ziel der Jugendbildungsarbeit
Vorrangiges Ziel der Jugendbildungsarbeit des Jugendbildungswerkes ist es, die Jugendlichen zu befähigen, ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen selbst zu erkennen, ihre gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Demokratisierung in allen Bereichen zu verwirklichen.
Unsere Bildungsangebote sollen den Jugendlichen Möglichkeiten zur Emanzipation eröffnen und ihnen die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für Arbeitswelt, Freizeit und gesellschaftliche Tätigkeit ermöglichen. Die Arbeit des Jugendbildungswerkes ist überparteilich und überkonfessionell.
Zielgruppen
Mit unseren Angeboten wenden wir uns an alle Jugendlichen im Rheingau-Taunus-Kreis, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wir sprechen sowohl in Jugendverbänden organisierte Jugendliche, Jugendliche in freien Jugendclubs und -initiativen als auch alle interessierten Einzelpersonen an. Für sie bieten wir Wochen- und Wochenendseminare, Tagesveranstaltungen, längerfristige Projekte und Bildungsurlaubsveranstaltungen an. Unsere Bildungsangebote sollenden Bedürfnissen, Interessen, Problemen und Schwierigkeiten der Jugendlichen Rechnung tragen. Das bedeutet auch, dass Jugendliche sich mit ihren Ideen an das JBW wenden können.
Arbeitsformen
In unseren Veranstaltungen wollen wir uns um Arbeitsformen bemühen, die unserem Anspruch auf Demokratisierung gerecht werden und die den Teilnehmern Spaß machen. Das bedeutet für uns, dass wir bei der Seminarplanung und -durchführung an den Erfahrungen der Jugendlichen und an ihrer persönlichen Betroffenheit ansetzen und uns um die Verarbeitung ihrer Erfahrungen, Meinungen und Einstellungen bemühen. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht deshalb die weitgehende Selbst- bzw. Mitbestimmung der Jugendlichen, partnerschaftlicher Führungsstil, weitgehender Verzicht auf Sanktionen, beratende Funktion der Mitarbeiter und meist gruppenorientierte Arbeit. Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung werden vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Dieser Ausschuss ist paritätisch besetzt, d. h. mit jeweils 5 Erwachsenen- und Jugendvertretern.
Teilnahmeberechtigungen
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren, die ihren Wohnsitz im Rheingau-Taunus-Kreis haben.
Anmeldungen können Online, aber auch formlos, dann jedoch mit den entsprechenden Angaben, an den Kreisausschuss/Jugendbildungswerk geschickt werden.
Da die Teilnehmerzahl für die meisten Veranstaltungen begrenzt ist, gilt die Reihenfolge des Posteingangs. Telefonische Anmeldungen können daher nicht berücksichtigt werden.Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für die Teilnahme sowie notwendige Unterlagen, z. B. für die Freistellung vom Arbeitgeber. Die Zusage des Jugendbildungswerkes gilt erst dann als gesichert, wenn der Teilnahmebetrag spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Kreiskasse eingegangen ist.
Für Abmeldungen, die innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne ärztliches Attest erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% des Teilnahmebetrages erhoben, wenn der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann.
Verpflichtende Vorbereitungstreffen, die meist bei Bildungsurlauben angesetzt werden, müssen unbedingt besucht werden.
Kontakt
Jugendbildungswerk
L. Lutterbey
65307 Bad Schwalbach
Jugendbildungswerk
S. Wüchner
65307 Bad Schwalbach