Führerschein-Umtausch
Führerscheine laufen ab!
Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 in Deutschland nur noch für fünfzehn Jahre befristet ausgestellt. Da aber noch ältere Modelle, die früher unbefristet ausgestellt wurden und lebenslang galten, im Umlauf sind, müssen diese jetzt alle nach und nach umgetauscht werden. Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, die in der nachstehenden Tabelle abgelesen werden können.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen und der hohen Terminnachfrage in den Führerscheinstellen hat der Bund im Januar 2022 beschlossen, dass der nicht fristgerechte Umtausch der Führerscheine einstweilen nicht mit einem Verwarngeld sanktioniert wird. Es wird eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins eingeräumt.
Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998
Geburtsjahr | Frist für den Umtausch |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999
Ausstellungsjahr | Frist für den Umtausch |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Benötigen Sie eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins?
Bitte nutzen Sie folgenden Link: Antrag Karteikartenabschrift
oder senden Sie eine E-Mail an: karteikartenabschrift@rheingau-taunus.de
und teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Name im Führerschein? Name auf den der damalige Führerschein ausgestellt wurde?
- Behörde, welche die Führerscheindaten erhalten soll
Die Karteikartenabschrift wird direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Haben Sie Fragen rund um den Umtausch? Unter folgender E-Mailadresse erhalten Sie Auskünfte: umtausch@rheingau-taunus.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis Sie eine Antwort erhalten. Auch die Bearbeitung der eingereichten Anträge beansprucht aufgrund des hohen Aufkommens aktuell mehr Zeit.
Der „alte“ Führerschein wird Ihnen entwertet wieder ausgehändigt. Dies geschieht ohne separate Nachfrage.
Kontakt
Fahrerlaubnisbehörde (Umtausch, Ersterteilung, Verlust, Diebstahl)
06124 510-327
06124 510-406
06124 510-407
06124 510-436
06124 510-504
06124 510-284
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