Fahrerlaubnisbehörde
Wichtiger Hinweis zur Umschreibung einer ukrainischen Fahrerlaubnis
Ukrainische Fahrerlaubnisse können in Deutschland ab sofort prüfungsfrei umgeschrieben werden
Allgemeine Informationen
- Neue Regelung seit dem 17.08.2026:
Ukrainische Fahrerlaubnisse können in Deutschland ab sofort prüfungsfrei umgeschrieben werden. - Rechtsgrundlage:
Dies wird durch die Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (Staatenliste zu Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis) ermöglicht.
Hinweise zur Antragstellung
- Terminvereinbarung:
Im Online-Terminportal der Führerscheinstelle wurde eine eigene Rubrik mit dem Titel „Umschreibung einer ukrainischen Fahrerlaubnis“ eingerichtet. - Benötigte Unterlagen:
Nach der Auswahl des Anliegens im Terminportal wird eine Hinweisseite mit einer vollständigen Übersicht der erforderlichen Dokumente angezeigt. - Automatische Bestätigung:
Diese Dokumentenübersicht wird Ihnen nach erfolgreicher Terminbuchung zusätzlich automatisch an Ihre E-Mail-Adresse gesandt.
Wichtige Information für Geflüchtete:
Personen, die unter den vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes fallen, können von ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis noch bis März 2028 Gebrauch machen, ohne diese sofort umschreiben lassen zu müssen.

Sie wollen den Führerschein umtauschen?
Für die Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 1999 bis 2001 endet die Frist für den Umtausch am 19.01.2026!
Den Umtausch können Sie jetzt digital beantragen:
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Rund um den Führerschein
Die Fahrerlaubnisbehörde mit Standort in Bad Schwalbach ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises zuständig.
Ausnahme:
Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können zur Verwahrung nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Terminvereinbarung:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.