Ihr wollt in die Kreisverwaltung reinschnuppern? Dann macht doch einfach ein Praktikum bei uns!

Girls' & Boys' Day 2025 - Jetzt anmelden!

Am 3. April 2025 findet der bundesweite Girls‘ & Boys‘ Day statt – beste Gelegenheit für euch, spannende Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu gewinnen. Auch der RTK macht mit und bietet ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm. 

  • Wer kann mitmachen? Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, Jungs ab einem Alter von 13 Jahren
  • Wo findet der Girls' & Boys'Day statt: Im Kreishaus hautnah in Bad Schwalbach
  • Wann findet der Girls' & Boys'Day statt: Am 3. April 2025. Das Programm beginnt um 8.00 Uhr und endet gegen 13:00 Uhr
  • Anmeldung Mädchen: https://www.girls-day.de/Radar
  • Anmeldung Jungen: https://www.boys-day.de/boys-day-radar 

Girls' & Boys' Day 2024

Im vergangenen Jahr 2024 hat der RTK wieder beim Girls' & Boys' Day mitgemacht. Die Mädels durften den Tag im Katastrophenschutz verbringen, die Jungs haben am Programm des Jugendbildungswerks mitgewirkt.

Kontakt

Personalmanagement

06124 510-9264
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Auf der Suche nach einem Praktikum? Wir haben den richtigen Platz für Dich!

Du kannst in fast allen Bereichen der Kreisverwaltung ein Praktikum bei uns machen.

Nein, die Praktika sind unentgeltlich. Aber die Praxiserfahrung und der Spaß in unserem #TeamRTK sind Gold wert.

Am besten schreibst du uns eine Bewerbung an:

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Fachdienst Personalmanagement
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach

Mit folgenden Unterlagen und Angaben:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien
  • Um welches Praktikum handelt es sich?
  • Wer ist Träger des Praktikums? (Schule, VHS, etc.)
  • Bescheinigung des Trägers über die Notwendigkeit des Praktikums
  • Wann und wie lange soll das Praktikum sein?
  • Welche wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten gelten für die Praktikumsdauer?
  • An welchen Wochentagen soll das Praktikum stattfinden?

Ja, im Anschluss des Praktikums wird eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt.

Du möchtest Dein Fachabitur machen und interessierst Dich für ein Praktikum in der öffentlichen Verwaltung? Dann komm doch zu uns ins #TeamRTK!

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist der allerschönste Landkreis Deutschlands, zumindest sagen das die 194.000 Menschen, die bei uns leben und jeden Tag den weltberühmten Rheingau und den idyllischen Taunus vor Augen haben. Die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in der Kreis- und Kurstadt Bad Schwalbach, manche Ämter befinden sich zusätzlich in Rüdesheim am Rhein und in Idstein. In jedem Fall arbeiten wir inmitten von Natur und Kultur, treffen uns in unserer Cafeteria, können unser Auto an einer E-Ladestation parken, genießen die Mittagspause im benachbarten Freibad und erreichen zu Fuß auch schnell ein paar Einkaufsmöglichkeiten. Selbst zum Shoppen und Feiern in der Rhein-Main-Metropole ist es nicht weit.

Als einer der größten Arbeitgeber im Rheingau-Taunus-Kreis suchen wir ständig Nachwuchskräfte für die Verwaltung und möchten den jungen Menschen aus der Region durch die Praktika ermöglichen, einen Einblick in den Arbeitsalltag von Verwaltungsfachangestellten zu erhalten.

Während der Praktikumszeit von 12 Monaten wirst Du in einem Fachdienst der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises eingesetzt. An drei Tagen in der Woche lernst Du die Arbeit der Kreisverwaltung im Kreishaus in Bad Schwalbach kennen und erwirbst somit den fachpraktischen Teil für Deine Fachhochschulreife.

Jahrespraktikantinnen und Jahrespraktikanten erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 €.

Bewerbungsfrist:

Bitte reiche Deine Bewerbung mit Anschreiben, einem Lebenslauf und den letzten beiden Zeugnissen per E-Mail bis zum 15. April 2025 für das kommende Schuljahr ein.

Fragen beantwortet Dir gerne Herr Zijad Bulic
E-Mail: zijad.bulic@rheingau-taunus.de
Tel.: 06124 510-241

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist gegenüber betrieblichen Praktika sehr aufgeschlossen und deshalb auch sehr daran interessiert, denjenigen Einblicke in den Verwaltungsalltag und die Arbeitsabläufe zu gewähren, die aufgrund ihres einschlägigen Studiums oder ihres Interesses an hauptamtlichen politischen Ämtern und Aufgaben entsprechende Erfahrungen sammeln möchten.

Voraussetzung für dieses Praktikum ist, dass das jeweilige Studieninstitut oder eine politische Partei die Trägerschaft für das Praktikum  übernimmt.

Die unentgeltlichen Praktika werden vom Personalmanagement der Kreisverwaltung administrativ betreut und gesteuert und in den jeweiligen Organisationseinheiten der Kreisverwaltung von sach- und fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet.

Die Disposition der Praktikumsplätze richtet sich in der Regel nach den jeweils freien Kapazitäten, weil die Kreisverwaltung darüber hinaus eine stattliche Zahl an Auszubildenden hat und auch inhaltliche und zeitliche Ausbildungsabschnitte anderen Ausbildungsbehörden zur Verfügung stellt, um für ausreichenden und qualifizierten Verwaltungsnachwuchs zu sorgen.

Die einzelnen Praktikumsstationen sind in der Übersicht im unten stehenden Formular entsprechend dargestellt. Es besteht damit die Möglichkeit, sich das Praktikum sowohl von den Interessensschwerpunkten als auch dem zeitlichen Umfang her modular zusammenzustellen. Das Personalmanagement der Kreisverwaltung berät die Interessentinnen und Interessenten gerne und stellt im Gespräch eine individuelle Planung auf.

So könnte dein kommunalpolitisches Praktikum aussehen: Praktikumsstationen in der Übersicht

Du möchtest Dich bewerben? Dann richte bitte Deine Bewerbung an:

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Fachdienst Personalmanagement
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach

 mit folgenden Unterlagen und Angaben:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien
  • Wer ist Träger des Praktikums? (Studieninstitut/Akademie/Partei)
  • Bescheinigung des Trägers.
  • Wann und wie lange soll das Praktikum sein?
  • Welche wöchentlichen und täglichen Arbeitszeiten gelten für die Praktikumsdauer?
  • An welchen Wochentagen soll das Praktikum stattfinden?

Anschließend wird eine Praktikumsvereinbarung getroffen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt und die dann allen beteiligten Personen und Institutionen zur Verfügung gestellt wird.

Nach dem Praktikum stellen wir dann eine entsprechende Bescheinigung aus.


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Studentinnen und Studenten des Studiengangs „Soziale Arbeit“ haben bei uns im Anschluss an das Studium (Diplom/Bachelor) die Möglichkeit, das Berufsanerkennungspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter sowie als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagogen zu absolvieren, welches Voraussetzung für eine Tätigkeit z.B. in Jugendämtern ist.

Das Halbjahres- oder Jahrespraktikum findet in der Regel in unserem Fachdienst Jugendhilfe (FD II.5) statt. Die Praxisanleitung wird von versierten und berufserfahrenen Beschäftigten des Fachdienstes übernommen. Es wird Praktikantenvergütung nach TVPöD gezahlt.

Nach erfolgreichem Praktikum bieten wir eine (zunächst für ein Jahr befristete) Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis in der Kreisverwaltung.