Überblick über Zuweisungen und Unterkünfte für geflüchtete Menschen im Kreisgebiet

Wöchentlich werden dem Rheingau-Taunus-Kreis durch das Land Hessen geflüchtete Menschen zugewiesen, die im Kreisgebiet aufgenommen werden müssen. Um die neu ankommenden Geflüchteten adäquat unterzubringen, hat der Kreis im gesamten Kreisgebiet geeignete Immobilien zur Unterbringung angemietet. Zudem ist der Landkreis bestrebt, Geflüchtete, die selbst privaten Wohnraum anmieten dürfen (z. B. weil ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und sie anerkannt wurden), dabei zu unterstützen diesen im Kreisgebiet zu finden. Meldungen von verfügbaren Wohnungen zur privaten Anmietung durch Geflüchtete können gerne an nachfolgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

wohnraum@rheingau-taunus.de.

Die Planung bezüglich der geeigneten Unterbringung für Geflüchtete wird dadurch erschwert, dass die uns genannten Zuweisungsprognosen nicht immer mit der realen Anzahl an Menschen, die tatsächlich bei uns ankommen, übereinstimmt. Um die Entwicklung übersichtlich und transparent darzustellen, finden Sie hier wöchentlich aktuelle Infos zu den Zahlen der Geflüchteten, zu den Kapazitäten in den Unterkünften und zur Anzahl der Unterkünfte im Kreis.

 

Unterbringung Geflüchtete im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete geschaffen. Weil uns diesbezüglich viele Fragen erreichen, haben wir zu diesem Thema ein FAQ eingerichtet:

Warum ist die Zahl der Prognose und der realen Zuweisung von Geflüchteten so unterschiedlich?

Die Zuweisungsprognose der aufzunehmenden Geflüchteten wird jeweils zu Beginn eines Quartals durch das RP Darmstadt bekannt gegeben. Es werden damit die wöchentlichen Zuweisungen aus der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen bis zum Ende des laufenden Quartals bzw. bis zur Veröffentlichung der Prognose für das darauffolgende Quartal festgelegt. Diese quartalsweisen Prognosezahlen bilden auch die Grundlage für die Unterbringungsplanung des RTK.

Während des laufenden Quartals kann es jedoch passieren, dass die realen Zuweisungen auf Grund von unvorhergesehenen und unplanbaren Ereignissen schwanken. Wenn z. B. wie zu Beginn des russischen Angriffskrieges erheblich mehr Menschen in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen ankommen als geplant, müssen auf Grund der dortigen begrenzten Kapazitäten auch die Zuweisungen an die Städte und Landkreise erhöht werden. Wenn andererseits erheblich weniger Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommen, werden aus Gießen auch weniger Personen weitergeleitet. Diese mitunter sehr ausgeprägten Schwankungen erschweren eine exakte Bedarfsplanung.

Was ist mit „belegbaren Plätzen“ gemeint?

Summiert man alle Plätze in den Unterkünften und zieht die Gesamtzahl der Geflüchteten ab, erhält man die noch freien Plätze in den Unterkünften. Jedoch ist nicht jeder freie Platz aus mathematischer Sicht in der Realität belegbar. Beispiele: Ein Zimmer, das Platz für 6 Personen bietet und in dem eine fünfköpfige Familie wohnt, kann nicht zusätzlich durch einen alleinstehenden Mann belegt werden. Einige Personen müssen aus medizinischen oder sonstigen Gründen in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Außerdem kann es sein, dass Zimmer renoviert werden müssen oder sind aus anderen baulichen Gründen nicht nutzbar (z. B. Wasserschaden, Ausfall der Heizung).

Natürlich wird durch Planung und der Kommunikation mit den Sozialarbeitern und der Sozialbetreuung in den größeren Unterkünften eine optimale Ausnutzung aller Kapazitäten angestrebt, aber nicht immer können alle Plätze aus humanitären Gründen voll ausgeschöpft werden.

Warum kann die Zahl der „belegbaren Plätze“ in den Unterkünften nach oben und nach unten schwanken?

Zunächst verringert sich die Zahl der belegbaren Plätze entsprechend der Zuweisung an Geflüchteten, sprich: Umso mehr Menschen dem RTK zugewiesen werden, umso kleiner wird die Zahl der belegbaren Plätze in den Unterkünften. Zu einer Erhöhung der Anzahl der belegbaren Plätze kommt es wenn Geflüchtete die Unterkunft aus unterschiedlichen Gründen verlassen, zum Beispiel, weil sie abgeschoben werden, oder weil sie eine eigene Wohnung gefunden haben.

Wie kann ich helfen?

Sie können beispielsweise vor Ort ehrenamtlich unterstützen. Um Informationen dazu zu erhalten und auch Details, in welcher Form Unterstützung gebraucht wird, wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Stadt/Gemeinde, wo Sie helfen möchten.

Unterbringung Geflüchtete im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist gezwungen, an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete zu schaffen. Weil uns diesbezüglich viele Fragen erreichen, haben wir zu diesem Thema ein FAQ eingerichtet:

Fragen und Antworten

Die Zuweisungsprognose der aufzunehmenden Geflüchteten wird jeweils zu Beginn eines Quartals durch das RP Darmstadt bekannt gegeben. Es werden damit die wöchentlichen Zuweisungen aus der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen bis zum Ende des laufenden Quartals bzw. bis zur Veröffentlichung der Prognose für das darauffolgende Quartal festgelegt. Diese quartalsweisen Prognosezahlen bilden auch die Grundlage für die Unterkunftsplanung des RTK.

Während des laufenden Quartals kann es jedoch passieren, dass die realen Zuweisungen auf Grund von unvorhergesehenen und unplanbaren Ereignissen schwanken. Wenn z. B. wie zu Beginn des russischen Angriffskrieges erheblich mehr Menschen in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen ankommen als geplant, müssen auf Grund der dortigen begrenzten Kapazitäten auch die Zuweisungen an die Städte und Landkreise erhöht werden. Wenn andererseits erheblich weniger Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommen, werden aus Gießen auch weniger Personen weitergeleitet. Diese mitunter sehr ausgeprägten Schwankungen erschweren eine exakte Bedarfsplanung.

Summiert man alle Plätze in den Unterkünften und zieht die Gesamtzahl der Geflüchteten ab, erhält man die noch freien Plätze in den Unterkünften. Jedoch ist nicht jeder freie Platz aus mathematischer Sicht in der Realität belegbar. Beispiele: Ein Zimmer, das Platz für 6 Personen bietet und in dem eine fünfköpfige Familie wohnt, kann nicht zusätzlich durch einen alleinstehenden Mann belegt werden. Einige Personen müssen aus medizinischen oder sonstigen Gründen in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Außerdem kann es sein, dass Zimmer renoviert werden müssen oder sind aus anderen baulichen Gründen nicht nutzbar (z. B. Wasserschaden, Ausfall der Heizung). In Geisenheim sind derzeit einige der durch den Brand obdachlos gewordenen Personen untergebracht.

Natürlich wird durch Planung und der Kommunikation mit den Sozialarbeitern und der Sozialbetreuung in den größeren Unterkünften eine optimale Ausnutzung aller Kapazitäten angestrebt, aber nicht immer können alle Plätze aus humanitären Gründen voll ausgeschöpft werden.

Zunächst verringert sich die Zahl der belegbaren Plätze entsprechend der Zuweisung an Geflüchteten, sprich: Umso mehr Menschen dem RTK zugewiesen werden, umso kleiner wird die Zahl der belegbaren Plätze in den Unterkünften. Deshalb arbeitet der Kreis mit Hochdruck daran, weitere Unterkünfte in Planung für die Belegung vorzubereiten. Sobald neue Unterkünfte in Betrieb gehen, erhöht dies die Zahl der belegbaren Plätze. Weiterhin kommt es auch vor, dass Geflüchtete die Unterkunft wieder verlassen, zum Beispiel weil sie abgeschoben werden, oder weil sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Dann geht die Zahl der belegbaren Plätze entsprechend nach oben.

Sie können beispielsweise vor Ort ehrenamtlich unterstützen. Um Informationen dazu zu erhalten und auch Details, in welcher Form Unterstützung gebraucht wird, wenden Sie sich am besten direkt an die jeweilige Stadt/Gemeinde, wo Sie helfen möchten.