Welterbestätten
UNESCO
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft Kultur und Kommunikation und wurde 1946 gegründet. Der UNESCO, mit Sitz in Paris, gehören 190 Mitgliedsstaaten an. Die Organisation will mit ihrem angestrebten Ziel einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aller Völker der Welt in Wissenschaft, Bildung und Kultur, ohne Unterschied der Sprache, der Rasse, des Geschlechts und der Religion, zur Wahrung der Friedens und der Sicherheit beitragen.
Dieses geschieht unter der Leitidee der UNESCO: Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss der Frieden im Geist der Menschen verankert werden (Verfassung der UNESCO, 16. November 1999).
Das UNESCO – Welterbe
Die UNESCO setzt sich unter anderem weltweit für die Identifizierung, den Schutz und die Erhaltung von Kultur- und Naturgütern, die von außergewöhnlicher Bedeutung für die gesamte Menschheit sind, ein. Ausgehend von den Ergebnissen der UNO-Umweltkonferenz 1972 in Stockholm, konnte die internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt am 16. November 1972 von der Generalversammlung der UNESCO verabschiedet werden. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Abkommen im Jahre 1976 bei.
Ein wesentliches Merkmal der Welterbekonvention ist, daß sie die Belange des Natur- bzw. Landschaftsschutz mit Belangen des Denkmalschutzes verbindet. Ziel der Welterbekonvention ist der Schutz von Natur- und Kulturdenkmäler sowie Kultur- und Naturlandschaften, die als gemeinsames Erbe aller Menschen von außergewöhnlichem und universellem Wert sind und auf die sogenannte Welterbeliste aufgenommen werden. Hierzu definiert die Konvention die Aufnahmeanforderungen, beschreibt die Pflichten der Vertragsstaaten, bestimmt die Aufgabe des Welterbe-Komitees und die zur Beratung heranzuziehenden Fachorganisationen und legt die Verwaltung und Verwendung des Welterbefonds fest.
Die Kriterien zur Aufnahme von Gütern in die Welterbeliste sind in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt näher bestimmt. Die Richtlinien werden vom Welterbekomitee regelmäßig angepasst, die letzte revidierte Fassung datiert vom Februar 1996. Die Richtlinie unterscheidet Objekte des Kulturerbes bzw. des Naturerbes sowie Kultur- bzw. Naturlandschaften. Als relativ junge Kategorie wurde 1992 die Fortbestehende Kulturlandschaft eingeführt, in welche das Mittelrheintal eingestuft wird. Natürlich können Welterbestätten auch Kriterien verschiedener Kategorien in sich vereinen.