KFZ Online-Portal

Im KFZ Online-Portal der ekom21 haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Organisation rund um Ihr Fahrzeug online zu regeln.

Wunschkennzeichenreservierung

Die Reservierung des Wunschkennzeichens erfolgt für 90 Tage. Sollten Sie innerhalb dieser Frist kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen bei einer der drei KFZ-Zulassungsbehörden Bad Schwalbach, Idstein oder Rüdesheim am Rhein zugelassen haben, wird die Reservierung des Kennzeichens wieder gelöscht. Sofern Sie eine längere Reservierung des Kennzeichens wünschen besteht die Möglichkeit, eine erneute Reservierung des Kennzeichens per Internet vorzunehmen. Eine Beantragung der Fristverlängerung per Mail oder Telefon ist nicht möglich. Bitte denken Sie auch daran, die notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung mitzubringen. Der bei der Reservierung eingegebene Name muss mit dem Namen des späteren Fahrzeughalters übereinstimmen. Durch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen entstehen Ihnen zusätzliche Kosten in Höhe von 10,20 EUR sowie 2,60 EUR für die vorherige Reservierung.

Online-Außerbetriebsetzung

Voraussetzung hierfür sind die ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeugs ausgegebenen neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode. Die Identifizierung im Internet erfolgt mit dem Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion bzw. dem elektronischen Aufenthaltstitel und entsprechendem Kartenlesegerät oder der Smartphone „AusweisApp2“.

Online-Wiederzulassung

Voraussetzung hierfür ist ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug. Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer. Die antragstellende Person besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit bei Außerbetriebsetzung freigelegtem Sicherheitscode und über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit freigelegtem Sicherheitscode (nur bei Halterwechsel). Weiterhin werden eine gültige Hauptuntersuchung sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt.

Online-Umschreibung

Voraussetzung hierfür ist ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug.Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer. Die antragstellende Person besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Sicherheitscode. Weiterhin werden eine gültige Hauptuntersuchung, sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Das bisherige Kennzeichen bleibt bestehen.

Online-Neuzulassung

Voraussetzung hierfür ist ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird. Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer. Die antragstellende Person besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Weiterhin wird eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt.

Online-Adressänderung

Eine Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirks möglich. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der neuen Adresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und gleichzeitig der aktuelle Fahrzeughalter des Fahrzeugs. Die antragstellende Person besitzt einen Personalausweis mit Online-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und verfügt über die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode.