Fahrerlaubnisbehörde

Sie wollen den Führerschein umtauschen?
Für die Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 1999 bis 2001 endet die Frist für den Umtausch am 19.01.2026!
Den Umtausch können Sie jetzt digital beantragen:
Hier klicken: Digitaler Antrag Führerscheinumtausch
Rund um den Führerschein
Die Fahrerlaubnisbehörde mit Standort in Bad Schwalbach ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises zuständig.
Ausnahme:
Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde. Führerscheine können zur Verwahrung nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Terminvereinbarung:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.