Wirtschaftsfaktor Tourismus: RTK will Gesellschafter der geplanten Taunus Touristik Service GmbH werden

|

Tourismus

Kreisausschuss und Kreistag befürworten den Grundsatzbeschluss mit großer Mehrheit / Bessere Vermarktung soll Betrieben, Orten und Gästen im Untertaunus zugutekommen / Mit einem höheren Anteil könnte der Kreis in der geplanten Gesellschaft mehr mitentscheiden

Der Tourismus im Taunus soll künftig von einer neuen Organisation vermarktet werden: Der Rheingau-Taunus-Kreis befürwortet grundsätzlich, Gesellschafter der geplanten Taunus Touristik Service GmbH (TTS GmbH) zu werden. Sie soll Nachfolgeorganisation des heutigen Taunus Touristik Service e.V. (TTS e.V.) werden, der vom Land Hessen anerkannten Destinationsmanagement-Organisation für die Region Taunus. Kreisausschuss und Kreistag haben dem Grundsatzbeschluss jeweils mit großer Mehrheit zugestimmt. Beschlossen ist damit noch keine Gründung: Über die tatsächliche Umsetzung sollen die Gremien der künftigen Gesellschafter erst entscheiden, wenn Satzung, Wirtschaftsplan und Finanzierungskonzept vorliegen.

Was Betriebe und Orte davon hätten

Für den Rheingau-Taunus-Kreis ist diese Grundsatzentscheidung eine Investition in die Zukunft, denn Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor. Allein die Tagesreisen in die Destination Taunus kommen auf rund 16 Millionen Aufenthaltstage und mehr als 353 Millionen Euro Umsatz; hinzu kam 2019 der Übernachtungstourismus mit rund 1,2 Millionen Gästen und 3,8 Millionen Übernachtungen. Von diesem Geld leben Gastronomie, Hotellerie, Handel und Freizeitwirtschaft – im Kreis besonders die Heilbäder Bad Schwalbach und Schlangenbad, der Naturpark Rhein-Taunus, das Welterbe Limes sowie die Wander- und Radwege im Untertaunus.

Eine professionell aufgestellte Gesellschaft soll diese Angebote sichtbarer machen und Gäste gezielter ansprechen – und so Umsatz und Arbeitsplätze vor Ort sichern. Profitieren sollen davon auch die Menschen, die hier leben. Auch die Betriebe der Region sollen enger eingebunden werden – über einen Fachbeirat und eine freiwillige Marketingumlage, die auch kleineren Anbietern offenstehen soll.

Mehr Anteile, mehr Mitsprache

Bisher trägt der Hochtaunuskreis rund 81 Prozent der Kosten für die Destination Taunus, der Rheingau-Taunus-Kreis rund 6,6 Prozent. Angestrebt werden für den Kreis 19 Prozent – annähernd das Dreifache des heutigen Anteils. In der geplanten GmbH sollen sich die Gesellschaftsanteile an den Finanzierungsbeiträgen orientieren, die Stimmen in der Gesellschafterversammlung an den Kapitaleinlagen, und auch die Sitze im Aufsichtsrat sollen anteilig auf die Gesellschafter verteilt werden. Wer mehr trägt, entscheidet also stärker mit – etwa darüber, welche Themen beworben werden. Für besonders wichtige Beschlüsse soll Einstimmigkeit gelten.

Landrat Sandro Zehner erklärt: „Tourismus ist bei uns kein schönes Beiwerk, sondern ein Wirtschaftsfaktor – genau deshalb findet er sich auch in unserer Wirtschaftsförderungsstrategie wieder. Wir wollen als Teil dieser neuen GmbH nun noch besser machen, was bisher gut funktioniert. Als Verein stößt die TTS mittlerweile an ihre Grenzen – bei der Verbindlichkeit, beim wirtschaftlichen Handeln, bei klaren Entscheidungen. Daraus eine GmbH zu machen, ist folgerichtig. Und wer mehr einbringt, redet auch stärker mit: Mit einem größeren Anteil hätten wir deutlich mehr Gewicht, wenn es darum geht, was für unsere Städte und Gemeinden beworben wird. Der Taunus wird als ganze Region gebucht, und im Wettbewerb mit anderen Mittelgebirgen und mit Zielen im Ausland zählt nur eine starke gemeinsame Stimme. Gemeinsam mit unserer Wirtschaftsförderung wollen wir dafür sorgen, dass noch ganz, ganz viele Gäste den schönsten Landkreis überhaupt kennenlernen.“

Was sich ändern soll

Gesellschafter der TTS GmbH sollen neben dem Hochtaunuskreis der Main-Taunus-Kreis, der Rheingau-Taunus-Kreis, der Lahn-Dill-Kreis, der Landkreis Limburg-Weilburg und die Stadt Bad Nauheim werden. Zur Destination Taunus gehören 36 Städte und Gemeinden in sechs Landkreisen; im Rheingau-Taunus-Kreis vermarktet der TTS den Untertaunus, im Rheingau die Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH (RTKT). Neben Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung soll ein Aufsichtsrat die Gesellschaft kontrollieren. Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Gesellschaft rechtskonform umgesetzt werden könnte.

Auch die Finanzierung soll neu geordnet werden. Künftig sollen sich die Beiträge an einem gemeinsamen Finanzierungsschlüssel orientieren, der Einwohnerzahlen, Übernachtungen und die touristische Wertschöpfung berücksichtigt und alle drei Jahre überprüft werden soll. Die Zielanteile stehen unter dem Vorbehalt der Verhandlung zwischen den künftigen Gesellschaftern. In den ersten drei Jahren nach einer Gründung soll der Beitrag des Kreises unverändert bleiben und erst danach stufenweise steigen. Der Mittelbedarf der Gesellschaft wird bislang auf rund 1,2 Millionen Euro geschätzt.

Wie es weitergehen soll

Der Grundsatzbeschluss ist ein erster Schritt: Auf seiner Basis erarbeiten die Verwaltungen die notwendigen Unterlagen – Satzung und Konsortialvertrag, Verschmelzungs- und Personalüberleitungsvertrag, Wirtschaftsplan für das erste Geschäftsjahr, mittelfristige Finanzplanung sowie das Finanzierungskonzept. Erst danach sollen die Gremien der künftigen Gesellschafter im Frühjahr 2027 entscheiden. Stimmen sie zu, soll die Gesellschaft spätestens zum 31. August 2027, rückwirkend zum 1. Juli 2027, gegründet werden; der TTS e.V. soll anschließend mit der GmbH verschmolzen werden. Darüber müssten Vorstand und Mitgliederversammlung des Vereins entscheiden. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kreis mit dem Grundsatzbeschluss zunächst nicht – die Vorbereitung wird aus Mitteln des Vereins finanziert.

Mehr Informationen zum Tourismus im Taunus:

https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/tourismus-kultur-sport/tourismus-taunus/