Rheingau-Taunus-Kreis erweitert digitalen Service: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis jetzt online beantragen
Bauaufsicht
Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung stellt digitales Angebot bereit / Digitaler Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann bequem von Zuhause und außerhalb der Servicezeiten gestellt werden / Online-Dienst erleichtert Zugang und verkürzt Bearbeitungszeit
Der Rheingau-Taunus-Kreis erweitert sein digitales Serviceangebot. Ab sofort können Anträge auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis online über das Serviceportal des Kreises gestellt werden. Der digitale Antrag wird über die Plattform Civento bereitgestellt und ermöglicht eine einfache, sichere und zeitgemäße Antragstellung.
Mit der Einführung des digitalen Antrags auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis geht der Rheingau-Taunus-Kreis einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung. Digitale Dienstleistungen erleichtern den Zugang zu den Angeboten und tragen dazu bei, Verwaltungsverfahren effizient und nutzerfreundlich zu gestalten.
Die neue Online-Dienstleistung richtet sich an Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Kaufinteressierte, Notariate, Kreditinstitute, Architekturbüros, Ingenieurbüros sowie alle weiteren Berechtigten, die eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigen. Der Antrag kann jederzeit – unabhängig von den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung – bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus eingereicht werden.
Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Er unterstützt bei der vollständigen Erfassung der erforderlichen Angaben und ermöglicht eine medienbrucharme Bearbeitung innerhalb der Verwaltung. Dies verkürzt Bearbeitungszeiten, reduziert den Verwaltungsaufwand und verbessert den Service für Bürgerinnen und Bürger sowie für die am Bau Beteiligten.
Sie finden den neuen Online-Service ab sofort auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises auf der Startseite unter „Digitale Anträge“
und auf der Seite der Unteren Bauaufsichtsbehörde
oder direkt hier: Digitaler Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis