Offener Brief von Landrat Sandro Zehner zur geplanten Schließung des ÄBD in Bad Schwalbach
Gesundheit
Offener Brief an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Hausärzte des RTK, die Mandatsträger des RTK, die Bundes- & Landtagsabgeordnete des RTK, sowie die Presse
Geplante Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bad Schwalbach
Sehr geehrter Herr Beck,
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. August 2026 und dafür, dass Sie unser Anliegen trotz Ihrer Abwesenheit ausführlich eingeordnet haben. Dass der von uns vorgeschlagene Termin nicht zustande kommen konnte, bedauern wir. Unser Gesprächsangebot bleibt ausdrücklich bestehen, dazu am Ende dieses Schreibens ein konkreter Vorschlag.
In drei Punkten sind wir uns einig. Eine Kassenärztliche Vereinigung muss vorausschauend planen. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte wird in den kommenden Jahren zurückgehen, Konzentration und Steuerung sind Fragen, denen wir nicht ausweichen dürfen. Und es braucht eine offene Debatte darüber, welche Fälle wirklich in eine Bereitschaftsdienstzentrale gehören. Dieser Debatte stellen wir uns, und wir bieten Ihnen dafür unsere Unterstützung an. Wir sind bereit, gemeinsam mit Ihnen über die richtige Inanspruchnahme zu informieren, über unsere Kanäle und über die 17 Städte und Gemeinden des Kreises.
Unser Anliegen ist ein anderes. Wir argumentieren nicht gegen die Reform, die die Versorgung im besten Fall neu und wirksamer organisiert. Wir argumentieren gegen eine vorgezogene Schließung des ÄBD-Standortes Bad Schwalbach ohne gesicherte Anschlussversorgung. Eine angekündigte Reform ist kein Ersatz für eine funktionierende medizinische Infrastruktur. Solange die neue Struktur nicht eingerichtet, finanziert und personell abgesichert ist, muss der bestehende Standort erhalten bleiben.
Wir haben Ihre Erreichbarkeitsaussage geprüft
Sie führen aus, die verbleibenden oder neu lokalisierten Bereitschafts-dienstzentralen im Landkreis und in Wiesbaden seien innerhalb von 30 Minuten gut erreichbar. Diesen Maßstab haben wir aufgegriffen und die Erreichbarkeit für unser Kreisgebiet berechnet, auf Basis von 30-Minuten-Isochronen für die Standorte Rüdesheim, Idstein und Wiesbaden.
Das Ergebnis: Bei einer Schließung des Standortes Bad Schwalbach hätten rund 11.250 Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis mehr als 30 Minuten Fahrzeit zu einem dieser Standorte. Das sind etwa 6 Prozent der Kreisbevölkerung. Die Auswertung fügen wir diesem Schreiben bei, damit Sie diese nachvollziehen und, wenn Sie zu anderen Ergebnissen kommen, auch korrigieren können.
Der Gesetzentwurf, auf den Sie sich berufen, nennt als Kriterium für die Standortfestlegung die Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug innerhalb einer Fahrzeit von 30 Minuten für mindestens 95 Prozent der zu versorgenden Menschen in der Planungsregion (§ 123a Absatz 1 SGB V in der Fassung des Regierungsentwurfs, Bundestags-Drucksache 21/6808). Unsere Berechnung bezieht sich auf das Kreisgebiet. Genau deshalb bitten wir Sie, Ihre eigene Berechnung offenzulegen, mit Bezugsraum, Datenbasis und Stichtag. Wenn Ihre Zahlen ein anderes Bild ergeben, sollten wir das klären, bevor eine Entscheidung vollzogen wird, und nicht danach.
Hinzu kommt ein Punkt, den der Maßstab selbst nicht abbildet: Gemessen wird die Fahrzeit mit dem Auto. Wer abends oder am Wochenende keinen Wagen zur Verfügung hat, erreicht keinen dieser Standorte in 30 Minuten. Für ältere Menschen, für Menschen ohne Auto und für mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten entsteht damit eine reale Zugangshürde, auch wenn auf dem Planungspapier alles im Rahmen bleibt.
Warum Fläche und Altersstruktur in unserem Kreis besonders wiegen
Der Rheingau-Taunus-Kreis ist ein ländlich geprägter Flächenlandkreis. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist älter und damit auf verlässliche Versorgung angewiesen, mit wachsendem Bedarf auch im Bereitschaftsdienst.
Das hat zwei Folgen. Erstens stößt ein Hausbesuchsdienst hier schnell an Grenzen, da Fahrten quer durch das Kreisgebiet zeit- und ressourcenintensiv sind. Zweitens erfordert ein erhöhtes Alter überdurchschnittlich häufig eine persönliche ärztliche Untersuchung. Für einen Teil dieser Fälle sind telemedizinische Angebote nicht geeignet. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für eine Vorstellung vor Ort.
Der von Ihnen genannte Hausbesuchsdienst wird durch dieselbe Reform zudem enger geführt: Nach dem Entwurf soll ein Hausbesuch erst vermittelt werden, wenn weder die Weiterleitung in eine Arztpraxis, noch eine telemedizinische Behandlung, noch die Versorgung in einem Notfallzentrum geeignet ist. Der Hausbesuch ist dort das letzte Mittel, nicht der Ersatz für eine wohnortnahe Anlaufstelle.
Die Belastung verschwindet nicht, sie verlagert sich
Fällt der Bereitschaftsdienst vor Ort weg, werden Patientinnen und Patienten mit akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden verstärkt die Hausarztpraxen aufsuchen, die bereits heute an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Andere werden aus Unsicherheit oder mangels Alternative den Rettungsdienst rufen oder eine Notaufnahme aufsuchen. Das ist keine Entlastung des Systems, sondern eine Verlagerung, und sie trifft genau die Strukturen, die die Reform entlasten will.
Für den Kreis kommt hinzu: Rettungsdienst und Zentrale Leitstelle tragen wir, personell und finanziell. Eine Entscheidung, die an anderer Stelle getroffen wird, wirkt unmittelbar auf unseren Haushalt und auf unsere Einsatzzahlen. Auch deshalb halten wir eine vorherige Beteiligung an Planungen zur Schließung eines ÄBD-Standortes des Landkreises und der betroffenen Kommune für selbstverständlich.
Keine unumkehrbaren Fakten vor der gesetzlichen Grundlage
Sie beschreiben, dass die KVH bestehende Kündigungsfristen nutzt, um sich von Standorten zu trennen. Wir bitten Sie, hier innezuhalten. Solange die gesetzliche Grundlage nicht endgültig feststeht und solange die Standortfrage nicht im dafür vorgesehenen Verfahren auf Landesebene entschieden ist, sollten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Eine geschlossene Struktur lässt sich nicht kurzfristig wieder aufbauen, insbesondere dann nicht, wenn Personal und Organisation erst verloren gehen.
Nach der Schließung des Krankenhauses in Bad Schwalbach ist die Versorgung in der Kreisstadt bereits deutlich geschwächt. Ein weiterer Abbau wäre nur dann nachvollziehbar, wenn nachgewiesen wäre, dass die alternative Versorgung mindestens gleichwertig ist. Dieser Nachweis liegt uns bis heute nicht vor. Zur Gleichwertigkeit gehören neben der Erreichbarkeit auch Öffnungszeiten und tatsächliche Kapazitäten an den aufnehmenden Standorten.
Vier Bitten
• Aussetzen. Halten Sie den Standort Bad Schwalbach offen, bis die gesetzliche Grundlage beschlossen und die Standortfrage im Landesverfahren entschieden ist.
• Übergang verbindlich regeln. Nicht eine künftige Infrastruktur ankündigen, sondern Standort, Öffnungszeiten, Personal, Finanzierung, Erreichbarkeit und die Anbindung an unsere Leitstelle verbindlich zusagen.
• Fragen beantworten und Unterlagen beifügen. Wir bitten weiterhin um Antwort auf die sechs Fragen aus unserem Schreiben vom 30. Juli 2026, insbesondere zum Leistungsbedarf je 1.000 Einwohner der letzten drei Jahre im Vergleich zu anderen Standorten in Hessen, zum Anteil der Fälle mit akutem Handlungsbedarf, zum Anteil der Weiterleitungen in ein Krankenhaus, zur Beteiligung von Stellen und Gremien vor der Entscheidung und zu den Maßnahmen, mit denen Rüdesheim, Idstein und Wiesbaden das zusätzliche Aufkommen auffangen. Die zugrundeliegenden Bedarfsanalysen haben wir erbeten, sie liegen uns bislang nicht vor.
• Das Gespräch nachholen. Wir schlagen Ihnen drei Termine im September vor und kommen dafür auch nach Frankfurt, wenn es die Terminfindung erleichtert. Sollte Ihnen ein früherer Austausch mit einer Vertretung Ihres Hauses möglich sein, nehmen wir auch das gerne an.
Zum Schluss
Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darüber informieren, dass ich die Situation am 21. August 2026 in der Regionalen Gesundheitskonferenz Wiesbaden, Rheingau-Taunus, Limburg-Weilburg einordnen werde. Dieser Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig aufgenommen, weil die Frage die ganze Region betrifft. Auch dort werbe ich für eine tragfähige Lösung.
Über eine Rückmeldung bis zum 1. September 2026 wären wir dankbar.
Für Rückfragen und für die Abstimmung eines Termins steht mein Büro jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sandro Zehner
Landrat