Öffentliche Zustellung für Herrn Mutlu Turan

Öffentliche Zustellung des Kreisausschusses des Rheingau-Taunus-Kreises 

15. Juni 2026 

Gemäß § 1 Absatz 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises vom 17.05.1977 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 16.09.2025 wird für

Herr Mutlu Turan geboren am 18.04.1991 gemeldet in CH-2540 Grenchen, Wiesenstrasse 9 a,

die fahrerlaubnisrechtliche Verfügung des Landrates des Rheingau-Taunus-Kreises vom 12.03.2025 mit dem Aktenzeichen III.6.2- P 05-26 durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dadurch werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die Verfügung kann nach Terminvereinbarung bei der Führerscheinbehörde abgeholt oder nach Aufforderung postalisch ohne besondere Zustellungsart zugesandt werden.

Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises
Fahrerlaubnisbehörde
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach