Neues Gesetz beim beschleunigten Fachkräfteverfahren: Änderung der Zuständigkeit ab dem 1. Dezember 2026

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Ausländerwesen

Wichtige Information für Arbeitgeber im Rheingau-Taunus-Kreis: Ab dem 1. Dezember 2026 müssen alle neuen Anträge direkt bei der ZFEH gestellt werden

Ab dem 1. Dezember 2026 ändert sich die Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz in Hessen. Für alle Unternehmen mit einem Standort im Rheingau-Taunus-Kreis ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) zuständig.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

  • Ab dem 1. Dezember 2026 müssen Sie alle neuen Anträge direkt bei der ZFEH stellen.
  • Die Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises nimmt ab diesem Datum keine neuen Anträge mehr entgegen.
  • Auch Beratungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch die Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises angeboten.
  • Anträge, die bis einschließlich 30. November 2026 beim Rheingau-Taunus-Kreis eingegangen sind, werden weiterhin von uns bearbeitet.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Ab dem 1. Dezember 2026 ist die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen Ihre Ansprechpartnerin für das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Weitere Informationen, Checklisten und Vorlagen finden Sie auf der Webseite der ZFEH unter:

Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH) – Regierungspräsidium Darmstadt

Ziel der Neuregelung ist es, die Zuständigkeiten in Hessen zu bündeln. Dadurch sollen die Verfahren effizienter bearbeitet und die Einreise sowie die Aufnahme einer Beschäftigung durch ausländische Fachkräfte erleichtert werden.

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Dieses Verfahren kann von einem Arbeitgeber mit Sitz im Rheingau-Taunus-Kreis initiiert werden, um das Visumsverfahren seiner Fachkraft und dessen Familienangehörige aus dem Ausland zu beschleunigen.

Weitere Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:

Hier geht es zur RTK-Ausländerbehörde