Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

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Wohnungsbauförderung

Für die Beseitigung baulicher Hindernisse im selbstgenutzten Wohneigentum steht dem Rheingau-Taunus-Kreis auch im aktuellen Jahr wieder ein Kontingent aus Mitteln des Landes Hessen in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.

Für die Beseitigung baulicher Hindernisse im selbstgenutzten Wohneigentum steht dem Rheingau-Taunus-Kreis auch im aktuellen Jahr wieder ein Kontingent aus Mitteln des Landes Hessen in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. „Damit kann insbesondere behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben werden, länger in der gewohnten Umgebung zu leben“, berichtet Landrat Frank Kilian. Die wenigsten älteren Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind barrierefrei. Stufen und Schwellen auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und in den Innenräumen selbst erschweren ein selbständiges Leben oder machen es sogar unmöglich.

Mehr Barrierefreiheit in Wohngebäuden und im näheren Umfeld ist Ziel dieses Programms. Gefördert wird beispielsweise der Bau von Rampen, die Beseitigung von Schwellen, der Einbau von Treppenliften und Fahrstühlen sowie der behindertengerechte Umbau von Bad oder Küche. Gefördert wird mit einem Zuschuss, der bis zu 50 Prozent der Kosten betragen kann, der maximale Zuschuss je Wohneinheit beträgt 12.500 Euro. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde.

Zuständig für Beratung und Antragsannahme ist die Wohnbauförderungsstelle in der Kreisverwaltung.
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien erhalten Interessierte bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Mike Roßtäuscher, Telefon 06124 510-579, E-Mail: mike.rosstaeuscher@rheingau-taunus.de. Antragsformulare unter www.rheingau-taunus.de