Berliner Appell der 294 Landkreise – Landrat Sandro Zehner untermauert Forderung nach entschlossenem Kurswechsel

Berliner Appell richtet sich an die Politik des Bundes und der Länder / Heute im Rahmen der Landkreisversammlung 2026 vorgestellt - Motto: „Heimat gestalten. Zukunft sichern.“ / Strukturelle Unterfinanzierung hat Minus von über 30 Milliarden Euro in kommunalen Haushalten verursacht

Eingangs-Statement von Landrat Sandro Zehner zum „Berliner Appell der 294 Landkreise“:

Der Berliner Appell betont auf bundesweiter Ebene das, was wir im Rheingau-Taunus-Kreis schon im Mai 2024 mit der Rheingau-Taunus-Resolution geschlossen verdeutlicht haben: Alle 17 Bürgermeister unserer Städte und Gemeinden haben damals gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie gesetzt. Unsere zentrale Forderung von damals findet sich heute im Appell des Deutschen Landkreistages wortgenau wieder: „Wer bestellt, bezahlt.“ 

Dazu kommt inzwischen noch ein neues Phänomen, das im Pflegeneuordnungsgesetz und im Stabilisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung deutlich wird: Die Reformen des Bundes entlasten zwar die Versicherungssysteme, verschieben jedoch die Kosten in die kommunalen Haushalte insbesondere der Landkreise. Daher braucht es einen zweiten Grundsatz: „Wer reformiert, der finanziert.“ 

Die heute verdeutlichte Geschlossenheit der Landkreise zeigt, dass es nicht um Einzelinteressen geht, sondern um die Handlungsfähigkeit des Staates dort, wo die Menschen ihn täglich erleben, im Rathaus, in der Schule, in der Kita, im ÖPNV und in der Pflege. Denn wenn in Berlin etwas versprochen wird, ohne dass der Scheck gedeckt ist, kostet das vor Ort Hebesatzpunkte, Freibäder und Sportförderung. Genau dort entscheidet sich, ob das Vertrauen in unsere Demokratie trägt.

Wir weisen auf dieses Problem nicht erst seit gestern hin. Trotzdem ist die Schieflage nicht kleiner, sondern größer - und bundesweit dramatisch sichtbar - geworden. Umso wichtiger ist es, dass die Landkreise heute gemeinsam einen entschlossenen Kurswechsel einfordern. Das unterstütze ich - unterstützt der gesamte Rheingau-Taunus-Kreis voller Überzeugung.

Mir geht es dabei vor allem um eines: um Mut! Den fordert der Berliner Appell von Bund und Ländern. Ich erwarte diesen Mut von uns Allen. Denn wir können entscheiden, wie wir mit dieser Situation umgehen. Wir müssen unsere Arbeit in der kommunalen Familie zukunftssicher organisieren – immer mit dem Blick auf die Wirkung für die Menschen, für die wir im Öffentlichen Dienst arbeiten. Vor allem müssen und können wir uns deutlich mehr zutrauen und zumuten. 

Heimat gestalten und Zukunft sichern, das gelingt nur, wenn wir die kommunale Basis verlässlich ausstatten und sie wieder Spielräume zum Gestalten hat. Wir als Kommunen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, wir brauchen dafür den gemeinsamen Zug in die gleiche Richtung, um dieses Land nach vorne zu bringen.

Hier ist der „Berliner Appell der 294 Landkreise“ im Wortlaut:

 

Heimat gestalten. Zukunft sichern.

Kommunalfinanzen stabilisieren

Sozialstaat zukunftsfähig machen

Bürokratie wirksam abbauen

 

Die 294 deutschen Landkreise fordern von Bund und Ländern ein sofortiges und entschlossenes Handeln. 

Die Haushalte der Landkreise, Städte und Gemeinden haben das Jahr 2025 erneut mit einem Rekorddefizit von ca. 30 Mrd. € abgeschlossen, die Rücklagen sind vielerorts aufgebraucht, Investitionen in Kitas, Schulen, Straßen oder den ÖPNV brechen ein, Kassenkredite steigen in bedrohlichem Maße – bei den Landkreisen besonders stark – und freiwillige Leistungen, die kommunale Selbstverwaltung lebendig halten, müssen gestrichen werden. 

So kann es nicht weitergehen! 

Bis grundlegende Reformen greifen, braucht es des halb eine sofort wirksame Überbrückung: Der Bund muss den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer befristet um 10 Prozentpunkte anheben. Das würde die kommunale Ebene kurzfristig um die fehlenden 30 Mrd. € stärken und sie stabilisieren. Wenn Bund und Länder neue Aufgaben beschließen oder Standards erhöhen, müssen sie die Kosten vollständig, dauerhaft und rechtzeitig tragen. „Wer bestellt, bezahlt“ – sofort, nicht später oder nur teilweise. Dieser Kostenausgleich darf weder von der Kassenlage noch vom politischen Belieben abhängen. Die Länder stehen dabei vor allem in der Pflicht. Der Bund muss gleichfalls seinen Teil beitragen. 

Die Landkreise tragen den Sozialstaat Tag für Tag – bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Pflege, Gesundheit und Integration. 

Gerade deshalb stellen wir fest: Ein starker Sozialstaat braucht nicht immer neue Leistungen, sondern Verlässlichkeit, Zielgenauigkeit und finanzielle Tragfähigkeit. Die besonders stark steigenden Ausgaben bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege verdrängen inzwischen Zukunftsinvestitionen in Schulen, Straßen, Digitalisierung, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Wer den Sozial staat erhalten will, muss ihn deshalb zukunftsfähig aufstellen. Es darf keine neuen Leistungsversprechen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand geben. Wir fordern keinen sozialen Kahlschlag, sondern mehr Wirksamkeit, angemessene Eigenbeteiligungen und mehr pauschale Leistungen. 

Dazu gehört, dass die kommunale Ebene nicht länger Ausfallbürge anderer Systeme sein darf. 

Was in die Verantwortung der Pflegeversicherung oder der Schulen gehört, darf nicht dauerhaft über die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe finanziert werden. Pflegebedingte Leistungen müssen auch in besonderen Wohnformen verlässlich von den Pflegekassen getragen werden. Schulische Unterstützung muss in erster Linie von den Ländern und ihren Schulen organisiert und finanziert werden – nicht durch die kommunale Ebene. 

Wer nicht arbeiten kann oder sich qualifiziert, muss weiterhin zuverlässig unterstützt werden. Wer aber arbeiten kann, muss stärker aktiviert werden. 

In der Kinder- und Jugendhilfe sind strukturelle Korrekturen überfällig. 

Die Jugendämter brauchen wieder mehr Steuerungsmöglichkeiten bei der Belegung von Plätzen und bei der Entwicklung neuer Angebote. Jugendhilfeplanung muss verbindlicher werden. Pflegefamilien müssen gezielt gestärkt werden. Die Fortsetzung kosten intensiver Hilfen für junge Volljährige darf nicht zum Regelfall werden. Und dort, wo einzelne Fallkonstellationen zu extremen Belastungen führen, müssen die Länder stärker mit in die Verantwortung genommen werden. 

Ebenso dringlich ist ein echter Bürokratieabbau, der eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass der (Sozial)Staat leistungsfähig und die Verwaltung vor Ort handlungsfähig bleibt. 

Zu viel Zeit, Geld und Personal fließen in komplizierte Zuständigkeitsklärungen, überzogene Dokumentationspflichten, aufwendige Bedarfsermittlungen und langwierige Genehmigungs-, Erstattungs- und Abstimmungsverfahren. Das schwächt den Staat. Wir brauchen deshalb einfachere und schlankere Verfahren in der Eingliederungshilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe. Aber auch bei Genehmigungen von Bauprojekten, Betriebsgründungen und Planungsverfahren brauchen wir vollständig digitale Verfahren. Dafür stehen die Landkreise bereit. 

Die 294 Landkreise erwarten jetzt Mut zu Reformen. 

Berlin muss die kommunalen Finanzen sofort stabilisieren, den Sozialstaat zukunftsfähig machen und Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten. Handlungsfähige Kommunen sind die Grundlage für einen funktionierenden Staat, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie. Wer den Staat leistungsfähig erhalten will, muss jetzt seine Basis stärken. 

Die Landkreise reichen die Hand, diesen Weg gemeinsam zu gehen. 

Berlin, den 8.6.2026 (Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages)

Hier der Link zur Rheingau-Taunus-Resolution von 2024: https://www.rheingau-taunus.de/aktuelles/nachricht/rheingau-taunus-resolution-alle-buergermeister-und-der-landrat-des-rtk-fordern-ende-der-kommunalen-unterfinanzierung/