BAföG für Schüle­rinnen und Schüler ab der elften Klasse

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Ausbildung, Fortbildung

Auch in diesem Schul­jahr gibt es wieder die Möglich­keit, eine finanzielle Unter­stützung nach dem Bundesaus­bildungs­förderungs­gesetz zu beantragen

Wie die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, gibt es auch in diesem Schuljahr wieder die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen können. Der Besuch folgender Schulformen kann nach dem BAföG gefördert werden: Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Berufsfachschulen ab der Klasse 11, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, einjährige Fachoberschule, Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und Fachschulen ab der Klasse 11, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.

Der Besuch anderer Schulformen wird nur in Ausnahmefällen nach dem BAföG finanziell unterstützt.  Die Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres und ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anträge auf BAföG und weitere Auskünfte sind beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Amt für Ausbildungsförderung, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124/510653, erhältlich. Antragsvordrucke können unter www.bafög-hessen.de online ausgefüllt und ausgedruckt werden.