Thema: Ein Fahrzeug soll dauerhaft ins Ausland ausgeführt werden. 

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Ausfuhrkennzeichen

Die zeitlich befristeten Ausfuhrkennzeichen sind für den Transit von Fahrzeugen aus Deutschland in andere Staaten bestimmt.

Fahrzeuge, denen ein Ausfuhr-Kennzeichen zugeteilt werden soll, erhalten künftig eine zeitlich befristete Zulassungsbescheinigung Teil I. Sofern es noch einen alten Fahrzeugbrief für dieses Fahrzeug gibt, wird zeitgleich eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.

Die Internationalen Zulassungsscheine (in grüner Farbe) werden nur noch auf Wunsch und gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 EUR ausgefertigt.

Hinweis:

Alle Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen, müssen generell bei der KFZ-Zulassungsbehörde vorgeführt werden!

  • Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug mit! Alle Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen, müssen generell bei der KFZ-Zulassungsbehörde vorgeführt werden!
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Carina Keiper

Carina Keiper

Die Internationalen Zulassungsscheine (in grüner Farbe) werden nur noch auf Wunsch und gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 EUR ausgefertigt.