Thema: Wenn sich Ihre Halterdaten (Name oder Anschrift) geändert haben, müssen Sie dies der Zulassungsstelle unverzüglich mitteilen. 

Im Menü lesen Sie, welche Informationen wichtig sind, welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen und was der Service kostet. Den Text im Menü können Sie durch Anklicken der Pfeil-Symbole aufklappen.

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises umgezogen sind, muss die neue Anschrift in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Ihren Fahrzeugschein eingetragen werden. Sind Sie bereits im Besitz neuer Fahrzeugdokumente, ist eine Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ( ehemals Fahrzeugbrief) nicht erforderlich.
Bei alten Fahrzeugdokumenten ist neben dem Fahrzeugschein die Vorlage des Fahrzeugbriefes zwingend erforderlich, da in diesen Fällen ein Austausch der Dokumente erfolgt.

Hinweis:

Adressänderungen innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises können Sie je nach Wohnort eventuell auch bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung in die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Ob dies bei Ihrem Einwohnermeldeamt möglich ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Carina Keiper

Carina Keiper

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