Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir als Rheingau-Taunus-Kreis bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rheingau-taunus.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. Hilfestellung: Sie benötigen Hilfe bei einem nicht barrierefreien Dokument? Dann wenden Sie sich gerne an folgende Stelle:
Rheingau-Taunus-Kreis - Der Kreisausschuss
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Telefon: 06124 510-0
E-Mail: pressestelle@rheingau-taunus.de - In den Webauftritt eingebundene Video- und und Audio-Elemente
Begründung:
Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nur teilweise realisiert werden. - Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. - Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Zeitplan: Der Rheingau-Taunus-Kreis strebt an, die Barrieren bis 05/2026 behoben zu haben.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können: Barriere melden
oder wenden Sie sich an:
Rheingau-Taunus-Kreis - Der Kreisausschuss
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Telefon: 06124 510-0
E-Mail: pressestelle@rheingau-taunus.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.04.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.05.2025 überprüft.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Regierungspräsidium Gießen am 09.01.2025 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überprüfung, bei dessen Analyse einige Seiten des Webauftritts untersucht und mit ausgewählten Kriterien der WCAG 2.1 auf Barrierefreiheit überprüft wurden. Dies stellt keine vollständige Prüfung nach EN 301 549 Tabelle A1 dar, sondern eine stichpunktartige Prüfung.