Zweite Änderung der Satzung vom 22.07.2023 über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Grundstufen der Gesamtschulen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises

Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Aufgrund der §§ 5 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. September 2020 (GVBl. I S. 573) i. V. m. § 143 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 01. August 2017, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183, 216) hat der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 02.12.2025 folgende 2. Änderung der Satzung beschlossen:

Zweite Änderung der Satzung vom 22.07.2023 über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Grundstufen der Gesamtschulen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises

Die gem. Artikel I Abs. 2 der Schulbezirkssatzung als Anlage beigefügte textliche Darstellung wird in folgenden Bereichen wie folgt geändert:

Grundschule in Heidenrod-Kemel

Der Schulbezirk der Grundschule Kemeler Heide wird wie folgt gebildet und umfasst folgende Stadtteile:

  • Dickschied

  • Geroldstein

  • Hilgenroth

  • Kemel

  • Mappershain

  • Nauroth

  • Springen

  • Watzelhain

  • Wisper

Grundschule in Heidenrod-Laufenselden

Der Schulbezirk der Fledermausschule wird wie folgt gebildet und umfasst folgende Stadtteile:

  • Algenroth

  • Egenroth

  • Grebenroth

  • Huppert

  • Langschied

  • Laufenselden

  • Martenroth

  • Niedermeiligen

  • Obermeiligen

  • Zorn

II.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt für die Einschulungen ab dem Schuljahr 2026/2027.

III.

Im Übrigen bleibt die Schulbezirkssatzung und die als Anlage beigefügte textliche Darstellung unverändert bestehen.

Schulverhältnisse, die vor dem Einschulungsdatum Schuljahr 2026/2027 begründet worden sind, bleiben unberührt.

Bad Schwalbach, den 26.01.2026

Der Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

gez.

(Sandro Zehner)

Landrat