Zweite Änderung der Satzung vom 22.07.2023 über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Grundstufen der Gesamtschulen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises
Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises
Aufgrund der §§ 5 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. September 2020 (GVBl. I S. 573) i. V. m. § 143 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 01. August 2017, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. März 2023 (GVBl. S. 183, 216) hat der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 02.12.2025 folgende 2. Änderung der Satzung beschlossen:
Zweite Änderung der Satzung vom 22.07.2023 über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen und die Grundstufen der Gesamtschulen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises
Die gem. Artikel I Abs. 2 der Schulbezirkssatzung als Anlage beigefügte textliche Darstellung wird in folgenden Bereichen wie folgt geändert:
Grundschule in Heidenrod-Kemel
Der Schulbezirk der Grundschule Kemeler Heide wird wie folgt gebildet und umfasst folgende Stadtteile:
Dickschied
Geroldstein
Hilgenroth
Kemel
Mappershain
Nauroth
Springen
Watzelhain
Wisper
Grundschule in Heidenrod-Laufenselden
Der Schulbezirk der Fledermausschule wird wie folgt gebildet und umfasst folgende Stadtteile:
Algenroth
Egenroth
Grebenroth
Huppert
Langschied
Laufenselden
Martenroth
Niedermeiligen
Obermeiligen
Zorn
II.
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt für die Einschulungen ab dem Schuljahr 2026/2027.
III.
Im Übrigen bleibt die Schulbezirkssatzung und die als Anlage beigefügte textliche Darstellung unverändert bestehen.
Schulverhältnisse, die vor dem Einschulungsdatum Schuljahr 2026/2027 begründet worden sind, bleiben unberührt.
Bad Schwalbach, den 26.01.2026
Der Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
gez.
(Sandro Zehner)
Landrat