Zwei Termine für Fischer­prüfung 2018 festgelegt

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Fischereiwesen

Wie die Pressestelle der Kreis­verwaltung mitteilt, wurden die Termine 22. Februar und 22. März 2018 für die Ablegung der Fischer­prüfung festgesetzt

Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, wurden bereits zwei Prüfungstermine zur Ablegung der Fischerprüfung für das Jahr 2018 festgesetzt und zwar für den 22. Februar und 22. März 2018 in Mainz-Kastel. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Rheingau-Taunus-Kreis, Untere Fischereibehörde, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, einzureichen.

Vor Ablegung der Prüfung hat der Antragsteller an einem vom Landesfischereiverband Hessen e.V. angebotenen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. Die nächsten Vorbereitungslehrgänge auf die staatliche Fischerprüfung finden vom 6. bis 21. Januar 2018 und vom 27. Januar bis zum 21. Februar 2018 im Vereinsheim des ASV „Früh Auf“, In der Reduit, Mainz-Kastel statt. Anmeldungen sind schriftlich an den Ausbildungsleiter, Herrn Niklas Hafenrichter, Eleonorenstraße 128, 55252 Mainz-Kastel, unter Beifügung eines frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlags, zu richten.

Die Prüfung dauert drei Stunden. Es sind anhand eines Fragebogens sechzig Fragen aus fünf Prüfungsgebieten (Allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde) zu beantworten. Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens fünfundvierzig Fragen richtig beantwortet hat. Dabei müssen mindestens neun Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig beantwortet sein. Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden.