„Zunächst angedachte Umleitung ist eine Katas­trophe“

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Verkehrsdezernent Hajo Pirschle begrüßt Alternativ­vorschlag von HessenMobil bei Sanierung L3272 Presberg Richtung Rüdes­heim und fordert Verbind­lichkeit

Verkehrsdezernent Hajo Pirschle begrüßt Alternativvorschlag von HessenMobil bei Sanierung L3272 Presberg Richtung Rüdesheim und fordert Verbindlichkeit
 
„Die angedachte Sanierung der L 3272 von Presberg nach Rüdesheim 2019 durch HessenMobil stellt ein Horrorszenario für die Verkehrsteilnehmer und den ÖPNV (Schulbus) dar“, erklärte Verkehrsdezernent des Kreises, Hajo Pirschle. Aktuell erfolgt die Sanierung der Landesstraße 3272 Presberg in Richtung Lorch. Im nächsten Jahr soll sie dann in Richtung Rüdesheim fortgeführt werden. Dies hätte zur Folge, dass der Verkehr komplett über Lorch nach Rüdesheim und ins Rhein-Main-Gebiet umgeleitet werde. „Für die Verkehrsteilnehmer und dem ÖPNV ist diese zunächst angedachte Umleitung eine Katastrophe“, so Pirschle.

Deshalb hat der Kreisbeigeordneter auch Verständnis für die sich in Presberg gegründete Bürgerinitiative. Sie habe der Stadt Rüdesheim und HessenMobil die „rote Karte“ gezeigt und zum Gegensteuern aufgefordert. Pirschle begrüßt die Initiative sowie die Ankündigung von HessenMobil, nun auf die Vollsperrung zu Werktagen verzichten zu wollen. Ihr Planvorschlag sehe vor, im Herbst 2019 diesen Abschnitt nur an ausgewählten Wochenenden unter Vollsperrung zu bauen. „Dies ist durch die weniger aufwendige Ausbauform des Hocheinbaus (auf vorhanden Fahrbahn) möglich“, so Pirschle. Die Anbindung von Presberg für den ÖPNV (Schulbus) und für den Pendlerverkehr kann dadurch von Montag bis Freitag sichergestellt werden.

Zu Recht verweise die Bürgerinitiative allerdings darauf, dass die Planung für die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist und deshalb der Druck weiter aufrecht erhalten bleiben müsse. Pirschle fordert deshalb von HessenMobil gegenüber den Beteiligten Verbindlichkeit zu schaffen und die angedachte Maßnahme zu bestätigen. Pirschle kündigt an, dieses Verwaltungshandeln von HessenMobil künftig bei eigenen Baumaßnahmen als Baulastträger der Kreisstraßen sowie Verkehrsbehörde für Bundesstraßen sowie einzelnen Landesstraßen anzuwenden und einzufordern.