Wirtschaftsplan 2025 des EAW

I. Öffentliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Rheingau-Taunus-Kreis

Beschluss zum Wirtschaftsplan 2025

Aufgrund des § 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBL. I 2005 Seite 183 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), in Verbindung mit § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I 2005 Seite 142 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes), in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBL. I 1989), Seite 154 ff) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2024 (GVBI. 2024 Nr. 52) hat der Kreistag am 09. Dezember 2024 beschlossen: 

1.       Der Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis für das Jahr 2025 wird 

a)      im Erfolgsplan

          in den Erträgen auf                                                                                         15.188.500 €

          in den Aufwendungen auf                                                                               14.442.250 €

          einen Jahresgewinn von                                                                                      746.250 €

b)      Im Vermögensplan

          in den Einnahmen auf                                                                                       1.095.000 €

          in den Ausgaben auf                                                                                         1.095.000 €

          ausgeglichen

          

          festgestellt.

2.       Kredite werden nicht veranschlagt.

3.       Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

4.       Liquiditätskredite werden nicht beansprucht. 

5.       Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplans beschlossene Stellenübersicht. 

II. Bekanntmachung des Beschlusses zum Wirtschaftsplan 2025 des EAW

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 14. Mai 2025 hat folgenden Wortlaut:

 

Feststellungen zum Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis“ für das Wirtschaftsjahr 2025

Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis“ weist nach Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen einen Gewinn von 0,7 Mio. € aus. In der Vermögens-/Finanzplanung ist der Ausgleich ebenfalls planerisch dargestellt. 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis“ enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. 

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs hat den Jahresabschluss 2023 am 08.Juli 2024 aufgestellt. Der Kreistag wurde am 1. Oktober über die Aufstellung informiert. 

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, die einer öffentlichen Bekanntmachung gemäß §97 Abs. 4 HGO entgegenstehen. 

III. Veröffentlichung des Wirtschaftsplanes 2025 des EAW

Wir weisen darauf hin, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter dem Pfad: Verwaltung & Politik / Finanzen / Haushaltsplan 2025 veröffentlicht wird. Der Wirtschaftsplan des EAW, als Bestandteil des Haushaltsplan 2025 des RTK, ist dort auf den Seiten 605 bis 617 abgebildet. 

Bad Schwalbach, den 8. Juli 2025

               Der Kreisausschuss

      des Rheingau-Taunus-Kreises

                   Fachdienst I.4

               Finanzmanagement

                                                                                      (DS)

(Sandro Zehner)

Landrat