Weltkindertag am 20. September 2020
Jugendhilfe, Jugendförderung
Jugenddezernentin Monika Merkert zur Stärkung der Kinderrechte
Jugenddezernentin Monika Merkert zur Stärkung der Kinderrechte
Im letzten Jahr wurden die Kinderrechte 30 Jahre alt: Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Konvention garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, Entwicklung und Schutz sowie darauf, ernst genommen und beteiligt zu werden. Zum Kinderrechtsjahr 2019 rief UNICEF dazu auf, diese Rechte endlich für jedes Kind zu verwirklichen. Regierungen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und jeder Einzelne müssen mithelfen, die Welt zu einem besseren Ort für Kinder zu machen.
„Nicht nur am Weltkindertag müssen wir für die Interessen und Bedürfnisse von Kinder verstärkt eintreten. Wir müssen uns daran messen lassen, wie wir mit Kindern in unserer Gesellschaft umgehen“, macht Jugenddezernentin Monika Merkert auf den Weltkindertag aufmerksam. „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Wir müssen ihnen zeigen, dass wir für sie da sind und ihre Anliegen ernst nehmen“, so Merkert weiter. Mehr Kinderfreundlichkeit erfordert auf allen Ebenen Anstrengungen, die auch praktisch zur Verwirklichung der Rechte der Kinder und zukünftiger Generationen beitragen.
Ob Bildung, Gleichheit, gewaltfreies Aufwachsen oder Meinungsfreiheit-- Kinder und Jugendliche setzen sich weltweit für Ihre Rechte ein. Das tun sie auf starke, überzeugende, bewegende Art. Viele Erfolge und Fortschritte sind bereits geschehen. Doch immer noch leiden Millionen Kinder weltweit unter massiven Kinderrechtsverletzungen, an den Folgen von Krieg, Naturkatastrophen oder bitterer Armut. Kinderrechte polarisieren auch in der politischen Debatte immer wieder. Die Kinder werden oft in der engagierten Diskussion um Kinderrechte vergessen. „Da fängt das Problem an. Wir sind gut beraten, Kindern zuzuhören“, so Merkert.
In Artikel 3 der Konvention wird besonders klar, dass den Kindern dieses Recht auf Beteiligung bei Maßnahmen aller Art zusteht, denn er verlangt die Berücksichtigung ihrer Meinungen und Interessen bei allen Handlungen „gleichviel, ob sie von öffentlichen und privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden“.
Die Kinderrechtskonvention gilt für die Altersgruppe von 0 bis 18 Jahren und umschließt daher auch die Rechte von jungen Menschen von 14 bis 18 Jahren.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) stellt Kinder explizit als Träger eigener Rechte dar. So haben Kinder den Anspruch, entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt zu werden. Für die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben ist der Fachdienst Jugendhilfe der Kreisverwaltung verantwortlich. Diese Rechte können allerdings nicht von Kindern und Jugendlichen eingeklagt werden, umso entscheidender ist es darum, dass für die Einhaltung der Rechte Sorge getragen wird.
Gerade in außergewöhnlichen Lebenssituationen, in denen durch die Corona-Pandemie momentan alle leben, ist Kinderschutz ein überaus wichtiges Thema. In dieser besonderen Situation ergeben sich neue Herausforderungen. Die Belastungen in den Familien sind gestiegen: Sie verbringen teilweise viele Wochen zusammen auf engstem Raum, im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung. Viele Ängste – beispielsweise durch die schwierige, wirtschaftliche Situation oder die Sorge an Covid-19 zu erkranken – kommen hinzu. Auch die Kinder können es nur schwer aushalten, sich in einem engen sozialen Raum zu bewegen. Dies zeigt sich bei ihnen oft durch Auffälligkeiten im Verhalten: Ängste oder Reaktionen wie Wut und Trauer treten vermehrt auf. Neben den Belastungen, die es im Wesentlichen bei allen Familien gibt, sind insbesondere Alleinerziehende, Mehrkindfamilien, Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen sowie Familien, die sich in Armutslagen befinden, besonderen Belastungen ausgesetzt. Die soziale Kontrolle fällt weg. In den öffentlichen Einrichtungen fällt es in der Regel als erstes auf, wenn es einem Kind nicht gut geht.
„Im Rheingau-Taunus-Kreis besteht deshalb eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in den öffentlichen Einrichtungen und dem Fachdienst Jugendhilfe“, informiert Merkert. Dort wird festgestellt, dass die Bevölkerung in der momentan ungewöhnlichen Lebenssituation aufmerksamer und sensibler reagiert. Beratungs- und Unterstützungsangebote hierzu gibt es bei den Erziehungsberatungsstellen oder dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises.