Weiteres Etappenziel bei verbesserter DSL-Versorgung erreicht

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Kreisentwicklung

Landrat Albers zeigt sich erfreut, dass Fördermittel des Landes bereit gestellt werden

 

"Der Rheingau-Taunus-Kreis kommt dem Ziel, die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbar

Landrat Albers zeigt sich erfreut, dass Fördermittel des Landes bereit gestellt werden

 

"Der Rheingau-Taunus-Kreis kommt dem Ziel, die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbaren Preisen in den unterversorgten Gebieten des Kreises zu garantieren, einen entscheidenden Schritt voran", teilt Landrat Burkhard Albers mit. Denn in den kommenden Tagen erhalten 13 Ortsteile aus sechs Kommunen des Kreises Zuwendungsbescheide des Landes Hessen über zirka eine Millionen Euro, um damit die DSL-Versorgung vor Ort zu verbessern. Mit den Fördermitteln können die Städte und Gemeinden ihre jeweilige Maßnahme starten.

Auf eine besondere Maßnahme weist Landrat Burkhard Albers im Fall von Ransel hin. Um die Breitbandversorgung in Lorch-Ransel zu verbessern, wird eine Richtfunkverbindung vom Netzknoten/Sendestandort Bad Schwalbach zunächst zu einem kleinen Antennenmast am Ortseingang hergestellt. Vor dort wird rund 250 Meter Glasfaserkabel bis zum Kabelverzweiger im Ortsteil verlegt.

Landrat Albers: "Dies ist aber nur ein Etappenziel auf dem Weg zur Installierung eines Hochleistungsnetzes." Der Rheingau-Taunus-Kreis möchte gemeinsam mit den Kommunen, Energieversorgern, TK-Anbietern bis Ende 2014 im gesamten Kreisgebiet den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung als Hochleistungsnetz mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde vorantreiben. Ziel ist die Schaffung einer Gigabit-Region, um den Wirtschaftsstandort Rheingau-Taunus für Gewerbetreibende und Gewerbeansiedlungen noch attraktiver zu gestalten. Dazu ist zunächst in einem ersten Schritt die Anbindung aller Kabelverzweiger mit Glasfaserkabel notwendig und in einem zweiten Schritt der Austausch der Kupferkabel durch Glasfaserkabel bis an die Häuser und Wohnungen, bzw. Geschäftshäuser und Gewerbeobjekte.

Chronologie: Ablauf des Verfahrens:

Der Rheingau-Taunus-Kreis sieht in der Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Standortbedingungen im Landkreis. Der Kreis hat daher im Jahr 2010 und 2011 für die von Breitbandunterversorgung betroffenen Kommunen im Kreisgebiet stellvertretend die Organisation und Koordination zur Beseitigung der sogenannten "weißen Flecken" übernommen..

Eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie diente der Vorbereitung von Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur zur flächendeckenden und nachhaltigen Versorgung des Rheingau-Taunus-Kreises. Es wurden die unterversorgten Gebiete ermittelt, sowie der Bedarf nach besserer Breitbandversorgung. Die vorhandenen Telekommunikations-Infrastrukturen wurden aufgenommen. Die unterversorgten Gebiete wurden in der Machbarkeitsstudie des RTK dokumentiert.

Anschließend führte der Kreis gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten" des Hessischen Wirtschaftsministeriums ein Markterkundungsverfahren durch. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hatte ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung im Rheingau-Taunus-Kreis nicht möglich ist. Da der Kreis davon ausging, dass in den genannten Gebieten ein Marktversagen vorliegt, wurde zeitgleich ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Das Interessenbekundungsverfahren bezog sich auf insgesamt 25 Ortsteile im Rheingau-Taunus-Kreis, in denen keine Breitbandversorgung vorhanden oder geplant ist (unterversorgte Ortsteile mit weniger als 1 Mbit/s). Das Interessenbekundungsverfahren wurde für die Kommunen durch den Rheingau-Taunus-Kreis (Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung) durchgeführt. Die Vergabe der einzelnen Fördermaßnahmen erfolgt abschließend durch die Kommunen.

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurden umfangreiche Gespräche mit TK-Dienstanbietern geführt. Das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens weißt die DTAG als den Bewerber mit dem gesamtwirtschaftlichsten Angebot aus. Die angelegten Bewertungskriterien korrespondieren mit den Vorgaben im Förderleitfaden des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Förderangebot 7: Breitbandversorgung ländlicher Räume. Die Ergebnisse des Verfahrens wurden mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie der Geschäftsstelle Breitband abgestimmt.

Der Rheingau-Taunus-Kreis empfahl den Kommunen die Annahme der mit der Deutschen Telekom AG ausgehandelten aktuellen Angebote. Für 16 Orts- bzw. Stadtteile wurden entsprechende Förderanträge (zusammengefasst in 13 Anträgen) von der Kreisverwaltung vorbereitet und Anfang Oktober von den Kommunen gestellt. Die Förderung ist nur deshalb möglich, da der RTK frühzeitig, aufgrund der erstellten Regionalen Entwicklungskonzepte, in die Regionalförderung des Landes Hessen für den ländlichen Raum aufgenommen wurde. In den regionalen Entwicklungskonzepten wurde auf die fehlende bzw. unzureichende Ausstattung mit Breitbandtechnik/DSL an mehreren Stellen hingewiesen.

Für 4 Ortsteile wird zukünftig die Versorgung durch die neue Mobilfunktechnik LTE ohne öffentliche Zuschüsse sichergestellt (Heidenrod - Algenroth, - Mappershain, Nieder- und Obermeilingen). Ein Ortsteil ist rausgefallen wegen Versorgung durch unity-media (Tsst - Orlen) und für vier Orts- bzw. Stadtteile haben wir keine Angebote erhalten (Heidenrod - Geroldstein, - Egenroth, Idstein - Lenzhahn und Tsst - Watzhahn).