Weitere Corona-Fälle in Eltville, Geisenheim, Schlangenbad und Taunusstein
Gesundheit
Mehrere Schulen und Einrichtungen betroffen / Enger Austausch zwischen Schulleitungen und Kreisgesundheitsamt auch während der Herbstferien
Mehrere Schulen und Einrichtungen betroffen
In der Jahrgangsstufe 7 an der Gutenbergschule in Eltville sind bei der durchgeführten Testung drei weitere positive Fälle aufgetreten, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Schulleitung hat aus organisatorischen Gründen entschieden, dass am 2. Oktober kein Unterricht an der Schule stattfindet. Die Kontaktaufnahme mit den ermittelten Personen erfolgte umgehend durch das Gesundheitsamt, das auch alle weiteren Maßnahmen eingeleitet und die entsprechenden Quarantäneanordnungen ausgesprochen hat. Alle Schüler, Schülerinnen sowie die Lehrkräfte, die mit den infizierten Personen in Kontakt standen, werden unverzüglich getestet.
In der St. Ursula-Schule in Geisenheim gibt es ebenfalls zwei weitere positive Testergebnisse. Auch hier sind alle erforderlichen Maßnahmen getroffen.
Betroffen ist auch eine Klasse der Äskulapschule sowie eine Gruppe der Kita in Schlangenbad. Dort liegt für jeweils ein Kind ein positives Testergebnis vor. Die Nachverfolgung der Kontaktpersonen läuft bereits und das Gesundheitsamt spricht die entsprechende Quarantäneanordnung aus. An der Schule wird ein Testzentrum eingerichtet. Dort werden von allen Kontaktpersonen kurzfristig Abstriche entnommen. Das erspart Eltern, Kindern, Lehrkräften und Kindergartenpersonal längere Fahrt- und Wartezeiten.
Das Kreisgesundheitsamt steht mit den Schulleitungen der drei Schulen im engen Austausch, der auch während der am 5. Oktober beginnenden Herbstferien bestehen bleibt. Damit wird sichergestellt, dass auch für eventuell weitere erforderliche Kontaktnachverfolgungen die entsprechenden Personendaten zur Verfügung stehen werden.
Im Bethanien Kinderdorf ist ein Kind positiv getestet worden. Auch hier wurden alle erforderlichen Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes eingeleitet und Quarantäneanordnungen ausgesprochen. Für das Betreuungspersonal, das zu den Kontaktpersonen gehört, hat das Gesundheitsamt die Quarantäne ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Personen, die die Betreuung und Versorgung der Kinder im Kinderdorf sicherstellen, für die Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit von der Quarantäne befreit sind. Diese Ausnahme schließt den Weg zur Arbeitsstätte und den Rückweg nach Hause ein. Alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, um die weitere Verbreitung zu verhindern, wurden getroffen.
In einer Kindertagespflegestätte in Taunusstein wurde eine Mitarbeiterin positiv auf das Corona-Virus getestet. Die betreuten Kinder sowie das restliche Betreuungspersonal gelten als Kontaktpersonen, für die Quarantäneanordnungen ausgesprochen wurden. Auch hier werden alle Personen kurzfristig getestet.