„Was tun im Falle des Falles?! – Der Vorsorge­ordner für Pflege- und Todesfall“

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Kleine Darstellung

Vortrags­veranstaltung des Volks­bundes im Kreishaus in Bad Schwalbach am 13. Juni 2016

Vortragsveranstaltung des Volksbundes im Kreishaus in Bad Schwalbach

Seit mehr als zehn Jahren hat sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf vielfachen Wunsch dem Thema „Testamentsgestaltung und Vorsorge“ angenommen und bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich umfassend und kostenlos über diese Themen in Vorträgen zu informieren. Viele erkennen die Notwendigkeit, Vorsorge zu treffen, kaum einem fällt es jedoch leicht, sich mit den Fragen von Krankheit und Pflege zu beschäftigen. „Dieses Thema ist aber für jede Generation – für jedes Alter, für jeden von uns – aktuell!“, so der Volksbund.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräbervorsorge, vertreten durch seinen Kreisvorsitzenden, Landrat Burkhard Albers, lädt Interessierte – unabhängig  von einer Mitgliedschaft im Volksbund – zu einem Vortrag ein, bei denen die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht den Schwerpunkt bilden. Die Veranstaltung findet am Montag, 13. Juni 2016, 15.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus, Cafeteria, Heimbacher Straße 7 in Bad Schwalbach statt.

Als Referent konnte der Volksbund Christian Winter, Fachanwalt für Erbrecht in Bad Homburg, gewinnen. Er hat sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auf die Regelungen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten durch Übergabevertrag, Erbvertrag und Testament sowie der Gestaltung der rechtlichen Vorsorge für Maßnahmen in Alter spezialisiert. Zum aktuellen Vortragsthema gibt Rechtsanwalt Winter wertvolle Hinweise über die Dinge, die vorsorglich für Pflege- und Todesfall griffbereit sein sollten, um die schwierige Situation auch für Angehörige zu vereinfachen. Sein umfangreiches Fachwissen vermittelt er in einem allgemeinverständlichen Vortrag.

Der Eintritt ist frei - um Spenden wird gebeten!