Verkehrsministerium unterstützt Ankauf der Aartal-Strecke durch den Kreis

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Kreisentwicklung

Landrat Kilian: „Der Kreis möchte eine enge Verbindung der Region durch ein engmaschiges, trag- und leistungsfähiges ÖPNV-Netz erreichen“

Landrat Kilian: „Der Kreis möchte eine enge Verbindung der Region durch ein engmaschiges, trag- und leistungsfähiges ÖPNV-Netz erreichen“

Wie Landrat Frank Kilian berichtet, unterstützt das Land Hessen wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Ankauf der Aartal-Strecke durch den Rheingau-Taunus-Kreis. Kilian: „Wir freuen uns, dass somit das Signal für unsere weiteren Aktivitäten und Planungen auf ‚grün‘ gestellt sind.“ Das geht aus einem Schreiben von Staatssekretär Jens Deutschendorf hervor, der im Auftrag von Minister Tarek Al-Wazir auf eine Anfrage des Kreises reagierte. Das Vorhaben steht somit im Einklang mit dem Ziel der Landesregierung, den ÖPNV, den „Öffentlichen Personennahverkehr aus Gründen der Umwelt-¬ und Klimapolitik und zur Lösung der Verkehrsprobleme der übrigen Verkehrsträger zu stärken. „Solche Initiativen werden von der Landesregierung deshalb positiv bewertet und unterstützt“, betont Deutschendorf.

Wie der Staatssekretär weiter ausführt, sieht das Ministerium den Ankauf der Aartal-Strecke in einem Gesamtpaket: „Mit der Umsetzung der Planungen für die Citybahn für Wiesbaden und für die Städte und Gemeinden des Aartals kann ein modernes, umwelt-¬ und klimafreundliches Verkehrsmittel geschaffen werden.“ Die hessische Landesregierung hat daher die Vorplanung der Reaktivierung der Trasse der Aartalbahn für die Citybahn im Streckenabschnitt von Wiesbaden bis Bad Schwal¬bach bereits 2017 mit bis zu 270.000 Euro gefördert.  Zudem beteiligte sich das Land an der Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für eine Reaktivierung des Abschnitts der Aartalbahn von Bad Schwalbach nach Aarbergen und Diez im Lahntal und weiter nach Limburg. Diese Untersuchung wird - entsprechend der gemeinsamen Be¬auftragung - auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, der Nahverkehrsaufgabenträger SPNV-Nord (Rheinland-Pfalz) und RMV sowie dem Rheingau-Taunus¬ Kreis derzeit erstellt.

Jens Deutschendorf: „Im Hinblick auf die Förderung der Investitionskosten, zu denen auch der Grunderwerb der für das Vorhaben benötigten Grundstücke gehört, hat die Landesregierung das Vorhaben für das Förderprogramm des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) angemeldet.“ Laut der Neufassung gewährt der Bund erhöhte Fördersätze und fördert nunmehr auch die Planung eines Vorhabens mit einer Planungskostenpauschale von zehn Prozent der zuwen¬dungsfähigen Kosten des jeweiligen Vorhabens.

Zu den zuwendungsfähigen Kosten gehört auch der Kaufpreis der für das Vorhaben erforderlichen Grundstücke (Gestehungskosten), wofür ein Förderantrag vorliegen muss. Das Ministerium weist im Übrigen darauf hin, dass aufgrund des frühen Planungsstandes der Citybahn - teilweise ist die Vorplanung noch nicht abgeschlossen - derzeit noch kein vollständiger Förderan¬trag gestellt werden kann. „Folglich ist eine Förderung der Grunderwerbskosten als Be¬standteil des Vorhabens derzeit noch nicht förderfähig. Ein Grundstückserwerb als solitäres Vorhaben, d. h. vorab ohne Einbindung in eine Fördermaßnahme nach § 2 GVFG, ist nicht förderfähig“, heißt es im Schreiben des Verkehrsministeriums weiter.

Sofern der Rheingau-Taunus-Kreis zum jetzigen Zeitpunkt die Grundstücke der gewidmeten Aartalbahn erwirbt, ist dies aber möglich. Denn der vorzeitige Grunderwerb wird nicht als Baubeginn gesehen. Zusammenfassend betont Staatssekretär Jens Deutschendorf: „Die Grund¬erwerbskosten für das Vorhaben Citybahn sind im Grundsatz förderfähig. Voraussetzung für die Förderung durch den Bund und die Komplementärfinanzierung durch das Land ist, dass ein vollständiger Förderantrag vorliegt und ein Bewilligungsbescheid erstellt werden kann. Eine solitäre Förderung ohne Einbindung in eine Vorhabenförderung ist nicht möglich.“

„Die Absicht, den Ausbau der Aartalbahn im Rahmen des Citybahn-Projektes und die Reaktivierung der Aartalbahn im nördlichen Abschnitt durch einen zeitnahen Grunderwerb zu sichern“, begrüßt der Staatssekretär ausdrücklich Und betont weiter: „Der frühzeitige Grunderwerb durch den Rheingau-Taunus-Kreis bringt aus meiner Sicht zum Ausdruck, dass dieser die Realisierung des Vorhabens mit Nachdruck voranbringt und setzt damit wichtige Zeichen auch in Be¬zug auf den anstehenden Bürgerentscheid in Wiesbaden.“ „Der Kreis möchte eine enge Verbindung der Region durch ein engmaschiges, trag- und leistungsfähiges ÖPNV-Netz erreichen. Die Aussagen des Ministeriums sind ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung“, betont Landrat Kilian abschließend.