Unseriöse Anzeigenwerber unterwegs

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Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises hat keine Anzeigenwerber beauftragt



Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises warnt vor unseriösen Anzeigenwerbern, die vorgeben, für eine vom Kreis geplan

Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises hat keine Anzeigenwerber beauftragt

Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises warnt vor unseriösen Anzeigenwerbern, die vorgeben, für eine vom Kreis geplante Broschüre, Stadtplan oder ähnliches tätig zu sein. Wie der Pressestelle des Kreises mitgeteilt wurde, gehe es um die angebliche Erstellung eines Gesundheitswegweisers. Diese Broschüre soll durch Anzeigen finanziert werden. Der unseriöse Anzeigenwerber legt nach Aussagen einer Betroffenen, eine von ihr in einer bereits länger erschienen Broschüre des Kreises vor und wolle so den Eindruck erwecken, er sei für den Kreis tätig. "Das ist aber falsch. Wir kennen den Herrn nicht", so Pressesprecher Dr. Christoph Zehler.

Der BVB-Verlag und das VBS Medien Verlagsbüro Jürgen Steigerwald sind die einzigen Unternehmen, die von der Kreisverwaltung zur Anzeigeakquise für Broschüren oder Wegweiser beauftragt werden und Anzeigenkunden betreuen. Dieses Unternehmen weisen sich bei den Anzeigekunden mit einem aktuellen Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung aus.

Jeder, der von Verlagen angesprochen wird, die angeblich im Auftrag des Kreises unterwegs sind, sollte grundsätzlich erst dann eine Anzeige schalten, wenn ein aktuelles und unterschriebenes Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung vorgelegt werden kann. Im Zweifelsfalle genügt ein Anruf im Kreishaus (Tel. 06124/510258) um Klarheit zu schaffen.

Firmen, die mit Schreiben entsprechenden Inhaltes durch Werbeverlage angeschrieben worden sind, werden gebeten, diese Schreiben der Kreisverwaltung zwecks Prüfung der Möglichkeiten strafrechtlicher Verfolgung wegen Betrugs gegen die Verantwortlichen zur Verfügung zu stellen.