SWA-Kennzeichen voraussichtlich ab Oktober möglich

|

Zulassungsstelle

Die Kreisverwaltung hat die vorbereitenden Arbeiten zur Wiedereinführung des SWA-Kennzeichens im Rheingau-Taunus-Kreis erledigt. "Ich gehe davon aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen bis Oktober geschaffen worden sin

Die Kreisverwaltung hat die vorbereitenden Arbeiten zur Wiedereinführung des SWA-Kennzeichens im Rheingau-Taunus-Kreis erledigt. "Ich gehe davon aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen bis Oktober geschaffen worden sind und das Kennzeichen wieder zugeteilt werden kann", so Landrat Albers. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, zwischen den Kennzeichen "RÜD" und "SWA" zu wählen. Das "SWA-Kennzeichen" wird als Wunschkennzeichen gebührenpflichtig ausgegeben.

Dafür musste zunächst ein Antrag auf Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gestellt werden, der an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet wird. Erst wenn das Kennzeichen "SWA" wieder in der Verordnung aufgeführt ist und dies entsprechend im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, kann die Ausgabe durch die Zulassungsstelle erfolgen.

Möglich gemacht wurde diese Vorgehensweise durch einen Erlass des Bundesverkehrsministeriums, der die Wiedereinführung auslaufender Kennzeichenserien und damit eine Wahlmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger vorsieht.