RTV: Vier Wege zum Fahrschein

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Verkehr (allgemein)

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) weist auf die verschiedenen Möglichkeiten hin, einen gültigen Fahrschein zu erwerben

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) weist auf die verschiedenen Möglichkeiten hin, einen gültigen Fahrschein zu erwerben. „Auch wenn es aktuell nicht möglich ist, Fahrscheine beim Busfahrer zu kaufen, gibt es andere Wege, einen gültigen Fahrschein vor Fahrtantritt zu erwerben,“ so Thomas Brunke, Geschäftsführer der RTV. Die aktuelle Problematik des geschlossenen Vordereinstiegs sei kein Grund, ohne Ticket Bus oder Bahn zu nutzen, erklärt er weiter. „Nach der Ankündigung, wieder vermehrt Kontrollen durchzuführen, bekamen wir einige Rückfragen nach dem richtigen Prozedere. Niemand muss Angst davor haben, ein Bußgeld zahlen zu müssen, nur weil es nicht möglich ist, beim Fahrer ein Ticket zu kaufen.“

Die Möglichkeiten wolle er daher nochmal ausführlich erläutern: „Es gibt im Kreis über 25 Vorverkaufsstellen, in denen Tickets erworben werden können. Die Übersicht über die Verkaufsstellen gibt es online auf der Seite www.r-t-v.de oder auch im Fahrplanbuch.“ Kürzlich wurde der Service dahingehend erweitert, dass nun auch Verkaufsstellen Einzelfahrscheine verkaufen können. Der Fahrtantritt muss dann allerdings direkt erfolgen, also bei der nächstgelegenen Haltestelle nahe der Verkaufsstelle. Weiter erklärt Brunke: „An den Bahnhöfen im Kreis kann auch der vorhandene RMV-Fahrscheinautomat genutzt werden, um ein Ticket zu lösen. Darüber hinaus gibt es die RMV App, die auf dem Smartphone das Ticketkaufen mit wenigen Klicks in aller Kürze und jederzeit ermöglicht. Wer kein Smartphone besitzt oder die App nicht nutzen möchte, kann auch die folgende Möglichkeit nutzen: Fahrgäste, die trotz dieser Möglichkeiten keinen Fahrschein vor Fahrtantritt erwerben können, können an der nächsten Umstiegs- oder Zielhaltestelle, an der die Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs wieder gegeben ist, nachträglich einen Fahrschein kaufen.“

Wenn Fahrgäste bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden und ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro ausgestellt bekommen, können sie am Ziel einen Fahrschein nachträglich lösen, sofern sie keine Möglichkeit hatten, vor Fahrtantritt einen Fahrschein zu erwerben. Dieser kann dann zusammen mit dem EBE bei der RTV eingereicht werden – innerhalb der Frist, in der das EBE zu zahlen ist. Die RTV wird die Angaben dann prüfen und das erhöhte Beförderungsentgelt in diesen Fällen erlassen. „Das Prozedere ist natürlich etwas komplizierter, aber letztlich zielt es darauf ab, dass wir absichtliches Schwarzfahren weiterhin unterbinden möchten, aber unsere aufrichtigen Fahrgäste nicht verärgern wollen“, macht Brunke deutlich. „Es geht uns keinesfalls darum, alle Fahrgäste unter Generalverdacht zu stellen – das möchte ich in aller Klarheit betonen.“