RTK hebt Aufstallungspflicht für Geflügel auf – Veterinäramt mahnt weiterhin zu Vorsicht

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Veterinärwesen

Risiko der Einschleppung bleibt bestehen, verdächtige Krankheitsanzeichen sollten sofort dem Haustierarzt gemeldet werden / Es gelten Biosicherheitsmaßnahmen, Vogelschauen, Geflügelmärkte sowie Verkaufstouren sind weiterhin untersagt / Tauben sind von den weiterhin geltenden Bestimmungen ausgenommen

Der Rheingau-Taunus-Kreis hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung auf. Die Maßnahme war Ende Oktober nach dem Auftreten der Geflügelpest (Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt) bei Wildvögeln im Kreis angeordnet worden. Aufgrund der aktuellen Bewertung der Seuchenlage ist eine verpflichtende Aufstallung derzeit nicht mehr erforderlich.

Ungeachtet dessen weist das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr einer Einschleppung des Virus durch Wildvögel weiterhin besteht. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind daher angehalten, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Geflügelbestände regelmäßig kontrollieren

Hierzu zählt insbesondere, den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln strikt zu vermeiden. Futter- und Wasserstellen sind so einzurichten, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Geflügel darf nicht aus offenen Gewässern trinken, an denen sich auch Wildvögel aufhalten. Ställe und Ausläufe sind entsprechend zu sichern, um jeglichen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Zudem sind Vogelschauen, Geflügelmärkte sowie Verkaufstouren weiterhin untersagt. 

Geflügelbestände sind regelmäßig zu kontrollieren. Verdächtige Krankheitsanzeichen oder erhöhte Tierverluste sind unverzüglich dem betreuenden Haustierarzt zu melden. Das Veterinäramt erinnert außerdem daran, dass jeder Geflügelbestand – auch Hobbyhaltungen – meldepflichtig ist.

Laut Friedlich-Loeffler-Institut (FLI) ist das Risiko einer Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus durch Tauben als sehr gering anzusehen. Aus diesem Grund werden mit der Bekanntgabe der Verfügung Tauben von den weiterhin geltenden Regelungen ausgenommen.

Eine Übertragung der Geflügelpest auf den Menschen ist nach aktuellem Kenntnisstand sehr selten und nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln möglich. Für die breite Bevölkerung besteht daher kein relevantes Ansteckungsrisiko. Personen mit häufigem und direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln, insbesondere Beschäftigte in Großbetrieben mit Hühner- oder Putenbeständen, wird jedoch empfohlen, sich durch die saisonale Grippeschutzimpfung zu schützen. Diese dient nicht dem direkten Schutz vor Vogelgrippeviren, kann jedoch das Risiko von Doppelinfektionen mit menschlichen Influenzaviren reduzieren. Tote oder krank wirkende Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Entsprechende Funde sind dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises zu melden.