RP genehmigt Haus­halt 2017 des Rheingau-Taunus-Kreises

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Finanzen

„Der Rheingau-Taunus-Kreis kommt damit seinen vertrag­lichen Verpflich­tungen vorzeitig nach.“

Wie Landrat Burkhard Albers berichtet, liegt dem Kreis die Genehmigung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017 vor. Der Haushalt weist bei Erträgen von 304,7 Millionen Euro und Aufwendungen in gleicher Höhe ein ausgeglichenes Ergebnis aus, was in der Genehmigung des RP eine kleine Würdigung findet: „Der Rheingau-Taunus-Kreis kommt damit seinen vertraglichen Verpflichtungen vorzeitig nach.“ Gemeint ist damit der im Schutzschirmvertrag mit dem Land Hessen vereinbarte Konsolidierungsweg, der erst ab 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorsah.

Letztlich sieht die von Regierungsvizepräsident Dr. Böhmer unterzeichnete Genehmigung aber keinen großen (finanziellen) Spielraum für den Kreis. „Nach der Analyse des vorliegenden Haushaltes 2017 muss die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaft insbesondere mit Blick auf den hohen Stand der Gesamtverbindlichkeiten weiterhin als erheblich eingeschränkt eingestuft werden“, so die Prüfer des RP. Gleichzeitig fordern sie, dass im Haushaltssicherungskonzept der Abbau der Altfehlbeträge konkretisiert wird. Desweiteren gibt es von Seiten des Regierungspräsidiums einige Empfehlungen. Eigenverantwortlich sollen hauswirtschaftliche Sperren eingesetzt werden. Zudem sei „eine restriktive Personalbewirtschaftung und eine eigenständige kritische Prüfung der vorgehaltenen Aufgaben und Standards weiterhin unverzichtbar“.