Rheingau-Taunus-Kreis von rechtswidrigen Kürzungen betroffen

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Finanzen

Landrat Albers: Seit 2011 entgingen dem Kreis zirka 20 Millionen Euro / Geforderte Finanzbedarfsanalyse soll umgehend erfolgen



Auch der Rheingau-Taunus-Kreis ist in erheblichem Ausmaß von den nach Feststellung

Landrat Albers: Seit 2011 entgingen dem Kreis zirka 20 Millionen Euro / Geforderte Finanzbedarfsanalyse soll umgehend erfolgen

Auch der Rheingau-Taunus-Kreis ist in erheblichem Ausmaß von den nach Feststellung des Staatsgerichtshofs rechtswidrigen Kürzungen des Landes Hessen beim Kommunalen Finanzausgleich betroffen. Wie Landrat Burkhard Albers mitteilt, entgingen dem Kreis seit 2011 Zuweisungen und Einnahmen in Höhe von über 20 Millionen Euro. Gegen die Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleichs hatte die Stadt Alsfeld, unterstützt durch den Städte- und Gemeindebund erfolgreich gegen das Land Hessen geklagt.

Landrat Burkhard Albers: "Seit Inkrafttreten des Finanzausgleichsänderungsgesetzes im Frühjahr 2011 habe der Kreis jährlich einerseits Kürzungen der Schlüsselzuweisungen von 4,9 Millionen Euro hinnehmen müssen." Darüber hinaus seien durch die Umsteuerung der Grunderwerbssteuer in der Verteilungsmasse des Landes jährliche Mindereinnahmen von über 4 Millionen Euro zu verkraften. Daraus ergebe sich bis heute ein Betrag von über 20 Millionen Euro.

"Wie die anderen Kreise, Städte und Gemeinden in Hessen wurde auch der Rheingau-Taunus-Kreis damit in seinem Recht auf Selbstverwaltung und auf eine angemessene Finanzausstattung verletzt", so der Landrat. Gerade vor dem Hintergrund des inzwischen mit dem Land abgeschlossenen Schutzschirmvertrages müsse die Landesregierung und allen voran der Hessische Finanzminister nun im Sinne der Kommunen tätig werden und umgehend die geforderte Finanzbedarfsanalyse veranlassen. "Es wäre schade, wenn diese notwendige Korrektur aufgrund des nahenden Landtagswahltermins oder aus Gründen der Wahlkampfstrategie unnötig heraus gezögert würde", fordert Landrat Albers weiter.

Dass der finanzschwache Landkreis alle möglichen und sinnvollen Einsparpotenziale schon heute umsetze, zeige der Konsolidierungspfad des Kreises, der bis zum Jahr 2020 ohne neue Schulden auskommen wird. Dieses Ziel werde laut Landrat aber nur durch teilweise schmerzhafte Einschnitte wie dem Austritt aus dem Zweckverband Rheingaubad oder dem Beenden des kommunalen Arbeitsmarkprogramms möglich. Über die Laufzeit des Schutzschirmvertrages bemessen übernehme das Land rund 118 Millionen Euro Schulden des Kreises. Dafür entgingen diesem durch die rechtswidrige Kürzung jedoch gleichzeitig Einnahmen in Höhe von 180 Millionen Euro. Albers: "Für den Kreis bedeutet dies eine weitere enorme finanzielle Belastung, die den schon sehr engen Handlungsspielraum weiter begrenzt."

Zudem hätten die Richter am Staatsgerichtshof darauf verwiesen, dass der Finanzbedarf auch ein Mindestmaß an Zuwendungen für freiwillige Angebote berücksichtigen müsse. Im Rheingau-Taunus-Kreis sei dies beispielsweise die flächendeckende Schulsozialarbeit. "Mit dem Anspruch eines vorsorgenden Landkreises steht die Förderung unserer Kinder für mich an erster Stelle. Dieses Vorhaben darf uns aus Wiesbaden nicht unmöglich gemacht werden", stellt Albers abschließend klar.