Rheingau-Taunus-Kreis verfügt Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen von Städten
Gesundheit
Landrat Frank Kilian: Allgemeinverfügungen erlassen und bestehende verschärft / Inzidenzwert steigt ungebremst weiter an / In Abstimmung mit Kommunen
Landrat Frank Kilian: Allgemeinverfügungen erlassen und bestehende verschärft / Inzidenzwert steigt ungebremst weiter an / In Abstimmung mit Kommunen
Aufgrund der gravierend steigenden Infektionszahlen hat der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises die Allgemeinverfügungen, die in den vergangenen Tagen erlassen wurden, verschärft sowie neue hinzugefügt. Das teilt Landrat Frank Kilian mit. „Alleine am Dienstag musste unser Gesundheitsamt 117 Neuinfektionen im Kreisgebiet registrieren. Der Inzidenzwert für den Kreis lag somit heute Mittwoch bei 118 mit weiter steigender Tendenz“, betont der Landrat. Um diese Entwicklung einzudämmen, musste der Krisenstab neue Regeln und Maßnahmen verfügen. „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es keine Corona-Hotspots an einem Ort oder in einer einzigen Einrichtung gibt, sondern dass sich ein sehr indifferentes Infektionsgeschehen im Kreisgebiet verteilt entwickelt“, erläutert die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamts, Dr. Renate Wilhelm. Es sind viele Einrichtungen betroffen.
Im Krisenstab wurde ausführlich über die Ausweitung der Maskenpflicht debattiert. Zuvor wurde der Hinweis von Bürgermeistern an das Gremium herangetragen, auch über eine Maskenpflicht in Fußgängerzone zu sprechen. Für folgenden Orte der Städte Eltville, Rüdesheim, Geisenheim und Idstein wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet und mit den betroffenen Kommunen abgestimmt. Für Eltville: Im Bereich der Fußgängerzone Schwalbacher Straße, zwischen Rheingauer Straße und Gutenbergstraße von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. Im Bereich Rheingauer Straße, zwischen Fußgängerzone Schwalbacher Straße und Marktstraße von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. In der Marktstraße, einschließlich Am Markt, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. In der Rosengasse, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. In der Martinsgasse, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr und in der Leergasse und Grabengasse, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 06:00 und 24:00 Uhr.
Für Rüdesheim am Rhein: Im Bereich der Rheinstraße, Einmündung Grabenstraße bis Einmündung Oberstraße, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 11:00 bis 22:00 Uhr. In der Drosselgasse, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 11:00 bis 22:00 Uhr. Im Bereich Oberstraße, Germaniastraße bis Steingasse, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 11:00 bis 22:00 Uhr. In der Marktstraße und am Markt, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 11:00 bis 22:00 Uhr. In der Kirchstraße, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr. In der Grabenstraße, von Montag bis Sonntag, in der Zeit zwischen 11:00 bis 22:00 Uhr.
In Geisenheim: In der Rüdesheimer Straße, im Bereich zwischen den Hausnummern 15 und 48, von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.00 bis 19.00 Uhr. Auf dem Lindenplatz, von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.00 und 19.00 Uhr. In der Prälat-Werthmann-Straße, im Bereich zwischen den Hausnummern 10 bis 2, von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.00 und 19.00 Uhr. Auf dem Bischof-Blum-Platz, von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.00 und 19.00 Uhr. In der Winkeler Straße, im Bereich zwischen den Hausnummern 47 bis 58, von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.00 bis 19.00 Uhr. Auf dem Platz am Friedhof, von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.00 und 19.00 Uhr
Für Idstein: In der Himmelsgasse, von Montag bis Samstag, in der Zeit zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. In der Rodergasse, von Montag bis Samstag, in der Zeit zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. Auf dem König-Adolf-Platz, von Montag bis Samstag, in der Zeit zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. In der Löhrgasse, von Montag bis Samstag, in der Zeit zwischen 8:00 und 19:00 Uhr. Auf dem Löherplatz, von Montag bis Samstag, in der Zeit zwischen 8:00 und 19:00 Uhr
Ausgenommen von der Verpflichtung sind jeweils die Bereiche der bestuhlten Außengastronomie. Für den Leinpfad in Oestrich-Winkel wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich empfohlen.
Beim Besuch von Spielhallen, Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks und Freizeitparks ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lässt die Unterrichtsform dies nicht zu, hat der Unterricht so zu erfolgen, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter sichergestellt werden kann.
Weiterhin empfiehlt der Krisenstab dringend, eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur dort zu tragen, wo dies durch Verordnungen und Allgemeinverfügungen angeordnet wird, sondern auch an Orten, an denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen (z.B. in Büro- und Verwaltungsgebäuden). Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich 15. November 2020. Eine Verlängerung, inhaltliche Anpassung oder Ergänzung der vorstehend angeordneten Maßnahmen bleibt in Abhängigkeit von der jeweiligen epidemiologischen Lage vorbehalten.
Die Details zu den Regelungen samt Straßenabgrenzungen stehen in den Allgemeinverfügungen.