Rheingau-Taunus-Kreis profiliert sich zunehmend als Kompetenzstandort für moderne Formen medizinischer und pflegerischer Versorgung

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Gesundheit

Landrat Kilian: Drei Antragsteller erhalten Gelder aus dem Förderprogramm „Gesundheit als Standortfaktor – Anschub für innovative Ideen“

Landrat Kilian: Drei Antragsteller erhalten Gelder aus dem Förderprogramm „Gesundheit als Standortfaktor – Anschub für innovative Ideen“

Insgesamt drei Antragsteller erhalten Finanzmittel aus dem „Förderprogramm 2022 – 2024 Rheingau-Taunus-Kreis: Gesundheit als Standortfaktor – Anschub für innovative Ideen“. Auf Vorschlag des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit (JSG) und mit der Zustimmung des Kreisausschusses erhält die Helios Global Health GmbH 33.000 Euro für das eingereichte Projekt. Mit der gleichen Summe wird die St. Josefs-Hospital Rheingau GmbH unterstützt und 34.000 Euro – des Ansatzes für 2022 von insgesamt 100.000 Euro – bekommt die Praxis Lorch (Facharztpraxis für Allgemeinmedizin). „Die Bewerbungen zeigen uns, dass sich der Rheingau-Taunus-Kreis zunehmend als Kompetenzstandort für moderne Formen medizinischer und pflegerischer Versorgung profiliert“, zog Landrat Frank Kilian ein positives Fazit des Verfahrens.

Die drei Bewerbungen sind innovativ und bringen, laut der Gesundheitskoordinatorin des Kreises, Beate Sohl, konsequent Weiterentwicklungen zur verbesserten kommunalen Gesundheitsversorgung auf den Weg. „Sie erfüllen das hauptsächlich gewünschte Kriterium, mehr zugängliche und qualitativ hochwertige gesundheitliche versorgende Dienstleistungsangebote für die Bevölkerung sicherzustellen; quasi als Chance für den ländlichen Raum“, so Landrat Kilian. Durch die Förderung der Projekte wird das bestehende Versorgungsniveau durch mobile, technische, bzw. digitale Lösungen modifiziert und ausgebaut. Beate Sohl weist zudem darauf hin, dass die Bewerber für die Umsetzung ihrer Projekte Eigenmittel bereitstellen.

Ziel des Konzeptes der Helios Global Health GmbH ist es, „die Gesundheitsversorgung mit innovativer Telemedizin der Spitzenklasse in Kombination mit einem nachhaltigen Mobilitätskonzept in die Fläche zu bringen“. Mit diesem will Helios Brücken bauen, um die Menschen stückweise an die neuen Formen der Versorgung – bei dem prognostizierten Rückgang der Hausarztdichte bis 2035 – heranzuführen. Die Errungenschaften der Telemedizin verbindet Helios mit der Mobilität eines Fahrzeuges. Helios: „Damit sichern wir den Bedarf nach ‚anfassbarer‘, persönlicher Betreuung und einer ärztlichen Fachexpertise, aus allen notwendigen Gebieten der Medizin.“

Ziel des Projektes der St. Josefs-Hospital Rheingau GmbH ist es, die kommunale Gesundheitsförderung im Kreisgebiet durch eine neue medizinische Fachrichtung Neurologie am medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) am Standort in Rüdesheim zu stärken. „Mit der geplanten neurologischen Praxis soll der große ambulante Bedarf an neurologischer Versorgung aufgrund der bestehenden Unterversorgung in der ländlichen Region des Kreises gedeckt werden“, so die Antragsteller.

Die Ärzte der Praxis Lorch beabsichtigen den Aufbau einer Bildungspraxis (Praxis für Aus-, Fort- und Weiterbildung) in Lorch in Kooperation mit dem Rheingau-Taunus-Kreis. Hintergrund ist, dass bis 2035 deutschlandweit rund 11.000 Hausarztstellen unbesetzt sein werden; im Rheingau-Taunus-Kreis prognostizieren Experten ein Rückgang von zwölf Prozent. Gleichzeitig steht der Landkreis im Wettbewerb mit anderen um den medizinischen Nachwuchs. Um dieses Ringen zu gewinnen will die Praxis Lorch ein breites Angebot an Aus-, Fort- und Weiterbildung für den medizinischen Nachwuchs in der Allgemeinmedizin schaffen. Durch dieses Konzept könnten die jungen Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner in den Rheingau-Taunus-Kreis gelockt werden und somit hier auch ansässig werden.

Beate Sohl weist daraufhin, dass auch für 2023 und 2024 jeweils 100.000 Euro als Fördermittel für das Programm zur Verfügung stehen. Ab Januar 2023 können wieder kreisweit Bewerbungen für diese Fördergelder an die Gesundheitskoordination gesendet werden. Weitere Informationen und Unterlagen sind unter www.rheingau-taunus.de/foerderprogramm_riechtlinie_gesundheit_standortfaktor_2022-2024.pdf und www.rheingau-taunus.de/foerderprogramm_antrag_gesundheit_standortfaktor_2022-2024.pdf zu finden. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Öffentliche Einrichtungen, Medizinische Praxen, Verbände, Vereine und Unternehmen. Um den konkreten Förderbedarf zu klären, ist vor Antragsstellung ein Gespräch mit der Gesundheitskoordinatorin des Kreises, Beate Sohl, zu führen. Der Antrag muss vor Beginn des Projektes/der Maßnahme digital bei der Gesundheitskoordinatorin eingereicht werden (beate.sohl@rheingau-taunus.de). Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit (JSG) des Kreises entscheidet, welche Projekte, beziehungsweise Maßnahmen gefördert werden. Zuwendungsbehörde ist der Rheingau-Taunus-Kreis.