Rechtsanspruch Ganztag: Rheingau-Taunus-Kreis setzt auf Bildung
Schule
Kreistag verabschiedet umfassendes Ganztagskonzept, bei dem Bildungsgerechtigkeit im Mittelpunkt steht / RTK setzt auf Zweisäulenmodell mit verbindlichem Ganztagsangebot und bedarfsorientiertem Betreuungsangebot / Start zum Schuljahr 2026/2027 für alle Erstklässler
Ganztag ist mehr als verlängerte Betreuung – er ist ein Bildungsversprechen. Mit Blick auf den, ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, hat der Rheingau-Taunus-Kreis deshalb ein umfassendes Ganztagskonzept entwickelt und bewusst pädagogische Standards für den RTK in den Fokus gerückt. Am Dienstag, 11. Februar, ist das auf Qualität, Verlässlichkeit und Bildungsgerechtigkeit ausgerichtete Konzept vom Kreistag beschlossen worden.
„Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist für uns als Schulträger kein Nebenprojekt, sondern eine der größten Aufgaben der kommenden Jahre. Wir sehen darin ein zentrales bildungspolitisches Versprechen, dem wir mit unserem Konzept gerecht werden wollen“, erklärt Landrat Sandro Zehner. „Denn, ob dieses Versprechen eingehalten wird, entscheidet sich nicht in Berlin, sondern vor Ort. Der Ganztag ist für uns eine große Kraftanstrengung – finanziell, organisatorisch, baulich. Aber wir nutzen diese Aufgabe, um im engen Dialog mit den Trägern und den Schulen im gesamten Landkreis pädagogisch hohe Standards sicherzustellen. Ganztag heißt für uns nicht „Aufbewahrung“ von Kindern, sondern ist ein starkes Angebot für alle Grundschulkinder und bietet Unterstützung bei Hausaufgaben, Lernen und Förderung rund um Sport, Musik, Kreativität sowie Sozialem und ermöglicht auch den Schulen ein flexibleres Arbeiten mit den Kindern.“
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, beginnend mit der ersten Klassenstufe und schrittweise ausgeweitet in den Folgejahren. Für die Landkreise als Schulträger bedeutet dies einen grundlegenden Systemwechsel: Aus freiwilligen Angeboten wird eine gesetzlich garantierte Leistung, die verlässlich, flächendeckend und qualitativ hochwertig bereitgestellt werden muss.
Ganztag im Rheingau-Taunus-Kreis – so funktioniert das Zwei-Säulen-Modell
Der Rheingau-Taunus-Kreis setzt den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 mit einem Zwei-Säulen-Modell um. Ein verbindliches Ganztagsangebot stellt die Erfüllung des Rechtsanspruchs sicher, ergänzt durch flexible, bedarfsorientierte Betreuungsangebote. Einheitliche Qualitätsstandards sorgen dafür, dass alle Grundschulkinder – unabhängig von Schule, Wohnort oder finanziellem Hintergrund – im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis vergleichbare Rahmenbedingungen auch am Nachmittag in der Schule haben.
Kern des Modells ist die sogenannte Säule I, die den verlässlichen Ganztag abbildet. Dieses Angebot wird an fünf oder an drei Tagen pro Woche vorgehalten und umfasst inklusive Schulstunden acht Stunden pro Tag. In der Säule I sind pädagogisch begleitete Lern- und Übungszeiten, Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeit-, Bewegungs- und Förderangebote enthalten. An allen Tagen mit Nachmittagsangebot gehört ein warmes Mittagessen verpflichtend zum Ganztag. Für Eltern ist die Teilnahme am Ganztag freiwillig – entscheiden sich Eltern für eine Anmeldung, ist die Teilnahme jedoch verpflichtend. Für das Ganztagsangebot wird ein sozialverträglicher Sockelbetrag erhoben: 32 Euro monatlich bei der Teilnahme an drei Tagen und 55 Euro monatlich bei der Teilnahme an fünf Tagen.
Im Rheingau-Taunus-Kreis wird das – durch den Gesetzgeber vorgegebene – Ganztagsangebot durch ein zweites Angebot ergänzt, aus dem Module unabhängig von Säule I gebucht werden können: Säule II umfasst bei Bedarf freiwillige, flexibel ergänzend zubuchbare Betreuungsangebote, etwa eine Früh- oder Anschlussbetreuung oder verlängerte Nachmittagsangebote. Diese Leistungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem jeweiligen Angebot und Träger.
Millioneninvestitionen in Infrastruktur und Betrieb
Um den Rechtsanspruch nicht nur formal zu erfüllen, sondern mit klaren Qualitätsstandards umzusetzen, investiert der Rheingau-Taunus-Kreis in erheblichem Umfang in den Ausbau der schulischen Infrastruktur. Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Ganztagsausbau beläuft sich auf rund 38,7 Millionen Euro (bis 2030) für Neu- und Umbaumaßnahmen an Schulgebäuden, Mensen und weiteren Räumen für unterschiedliche Ganztagsangebote.
Der Bund beteiligt sich über das Ganztagsförderungsgesetz lediglich mit insgesamt 6,8 Millionen Euro an den Investitionen. Der überwiegende Teil der investiven Kosten muss deshalb vom Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger getragen werden. Hier zeigt sich deutlich das Konnexitätsproblem: Der Bund schafft einen Rechtsanspruch und damit neue Aufgaben, stellt jedoch nicht ausreichend Mittel zur vollständigen Finanzierung bereit. Die daraus resultierende Unterfinanzierung belastet unmittelbar den Kreishaushalt. Zusätzlich fallen bereits im ersten Jahr der Umsetzung rund 1,5 Millionen Euro laufender Betriebskosten an – unter anderem für pädagogisches Personal über die Träger (rund 140 Vollzeitkräfte im Ganztag) sowie für Sachkosten.
Tausende Kinder profitieren – flächendeckend im Kreis
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird an den 33 Grund- und Förderschulen des Rheingau-Taunus-Kreises ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt und bis zum Schuljahr 2029/2030 abgeschlossen sein. Bereits heute verfügen fast alle Schulstandorte über Nachmittagsangebote, die den künftigen Anforderungen entsprechen und von etwa 68 Prozent der insgesamt 7400 Grundschulkinder als Ganztags- oder Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden – Tendenz steigend. Auf diesen etablierten und guten Strukturen mit den Trägern wird auch das künftige Ganztagsmodell im Rheingau-Taunus-Kreis aufbauen.