Öffentliche Zustellung des Rheingau-Taunus-Kreises für Qudratullah Safin und Shazia Safi

Öffentliche Zustellung des Landrates des Rheingau-Taunus-Kreises

30. Januar 2026

Gemäß § 1 Absatz 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises vom 17.05.1977 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 16.09.2025 wird für 

Familie Qudratullah Safi, geboren am 06.07.1993 und Shazia Safi, geboren am 01.01.1995

zuletzt gemeldet in Gewerbepark Wispertal 1 , 65391 Lorch,

zurzeit unbekannten Aufenthaltes,

 

die ausländerrechtliche Verfügung des Landrates des Rheingau-Taunus-Kreises vom 30.01.2026 mit dem Aktenzeichen III.1-a-mas Safi, Qudratullah durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Dadurch werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 

Die Verfügung kann während der Öffnungszeiten des Kreishauses bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Bitte melden Sie sich an der Infotheke des Kreishauses. 

Der Landrat

des Rheingau-Taunus-Kreises

Ausländerbehörde

Heimbacher Straße 7

65307 Bad Schwalbach