Öffentliche Bekanntmachung des EAW

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises

Der Kreistag hat am 1. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023
  2. Den Jahresgewinn in Höhe von Euro 1.129.632,79 sowie den vorhandenen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 73.423,03 in die allgemeine Rücklage einzustellen
  3. Der Betriebsleitung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat am 8. Juli 2024 den Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis zum
31. Dezember 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 18. November 2024 bis zum 27. November 2024 täglich (außer samstags, sonn- und feiertags) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr) im Kreishaus in Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7. Zimmer 1.224, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Das Kreishaus Bad Schwalbach ist mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet. Der Einlass erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Stabsstelle Kommunikation / Pressereferat, Tel. (06124) 510 239 oder pressestelle@rheingau-taunus.de.

 

Bad Schwalbach, den 8. November 2024

Der Kreisausschuss

des Rheingau-Taunus-Kreises

Fachdienst I.4

Finanzmanagement

gez. Sandro Zehner

(Landrat)