Öffentliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

An der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises, Geisenheimer Straße 77, 65385 Rüdesheim am Rhein, befindet sich der Aushang über die

öffentliche Zustellung des kommunalen Jobcenters gemäß § 10 VwZG

für die afghanische Staatsangehörige

Mohamadi, Belgais

zuletzt gemeldet in Taubenberg. 20, 65510 Idstein 

zurzeit unbekannten Aufenthaltes

der Rückforderungsbescheid (AZ: 2343.5.0106478) des Landrates des Rheingau-Taunus-Kreises vom 10.03.2026 gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz vom 14.02.1957 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (Bund) vom 12.08.2005 durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid kann während der Sprechzeiten bei dem Jobcenter Rüdesheim am Rhein, Zimmer 309, abgeholt werden.

Der Aushang kann vom 16.03.2026 bis 30.03.2026 dienstags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr dort eingesehen werden.

Rüdesheim am Rhein, 10.03.2026

Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

Im Auftrag

Khystov