Öffentliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 des

Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises

 

Der Kreistag hat am 16. September 2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
  2. Den Jahresgewinn in Höhe von Euro 975.232,14 in die allgemeine Rücklage einzustellen
  3. Der Betriebsleitung für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat am 11. Juni 2025 den Bestätigungsvermerk erteilt. 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis zum
31. Dezember 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird im Internet unter

https://www.eaw-rheingau-taunus.de/

veröffentlicht. Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des RTK während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Der Einlass erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Geschäftszimmer des EAW, Tel. (06124) 510 443 oder unter der E-Mail-Adresse  info.eaw@rheingau-taunus.de .

     Bad Schwalbach, den 22. Oktober 2025

                   Der Kreisausschuss

           des Rheingau-Taunus-Kreises

      Fachdienst I.4    Finanzmanagement                      DS

                      gez. Sandro Zehner

                                (Landrat)