Öffentliche Bekanntmachung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) des Rheingau-Taunus-Kreises

4. Änderung der Zweckvereinbarung über die Behandlung und Entsorgung von Abfällen

Aufgrund der Beschlüsse des Kreistages des Rhein-Lahn-Kreises vom 17. Juni 2024 sowie des Kreistages des Rheingau-Taunus-Kreises vom 03. September 2024 haben beide Landkreise die 4. Änderung der Zweckvereinbarung vom 30. Juni 1997 über die Behandlung und Entsorgung von Abfällen vereinbart. Die 4. Änderung der Zweckvereinbarung über die Behandlung und Entsorgung von Abfällen wurde am 05. März 2025 rechtsverbindlich unterzeichnet. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wurde von der zuständigen Behörde (Genehmigungsbehörde i.S.d. Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 07. Dezember 1973), der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) mit Schreiben vom 04. August 2025 erteilt.

 

Gemäß § 12 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dez. 1982 (GVBl. S. 476), in der gültigen Fassung, wird hiermit folgendes bekannt gegeben: