Neue Landes-Richtlinie für den Erwerb von Belegungsrechten im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung

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Wohnungsbauförderung

Die Wohnbauförderung der Kreisverwaltung weist auf die neue Richtlinie des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten hin, bei der die Konditionen zur Förderung deutlich verbessert werden

Die Wohnbauförderung der Kreisverwaltung weist auf die neue Richtlinie des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten hin, bei der die Konditionen zur Förderung deutlich verbessert werden. Die soziale Wohnraumförderung dient Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zur Unterstützung solcher bei der Versorgung von Mietwohnraum können vom Land Hessen Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung gewährt werden.
Die Richtlinie sieht folgende Änderungen vor. Der Zuschuss bei freien Wohnungen wird auf 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Der Zuschuss bei der Verlängerung von Bindungen wird auf 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Es wird ein Entgelt in Höhe von 0,50 Euro pro Quadratmeter gewährt. Dieses Entgelt wirkt sich nicht mietmindernd aus. Bei Städten und Gemeinden, die die „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen" unterzeichnet haben, wird die kommunale Finanzierungsbeteiligung vom Land Hessen übernommen.
Bei der Verlängerung von Bindungen wird der Zeitraum verlängert, in dem Bindungen bereits vor Auslaufen der bestehenden Bindungen verlängert werden können. So ist eine frühzeitige Planung der Bindungsverlängerung möglich. In 2020 können Bindungen verlängert werden, die 2019 ausgelaufen sind bzw. in 2020, 2021 oder 2022 auslaufen werden.
Um kurzfristig Haushalte mit geringem Einkommen mit preiswertem Wohnraum zu versorgen, stehen im Jahr 2020 zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum Fördermittel in Höhe von bis zu 14 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind fünf Millionen Euro in 2020, bis zu sechs Millionen Euro in 2021 und bis zu drei Millionen Euro in 2022 zur Auszahlung vorgesehen, heißt es in der Richtlinie des Landes, die noch weitere Vorgaben macht.  Die Mittel aus 2020 werden daher vorrangig für die Verlängerung bestehender Bindungen verwendet Eine konkrete Aufteilung wird aufgrund der vorliegenden Anträge erfolgen. Auch für die Folgejahre bis 2024 sind Programmläufe geplant.

Es gibt nun bis zum 15. September 2020 die Gelegenheit, Anträge für eine Förderung in 2020 anzumelden. Für die Anmeldung ist der Vordruck zu verwenden, den man unter https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/erwerb-von-belegungsrechten/erwerb-von-belegungsrechten-431384 heruntergeladen kann.