Landrat Burkhard Albers warnt Bundes- und Landesregierung vor erneutem Wortbruch!

|

Fluglärm

Das in Aussicht stehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflugverbot muss akzeptiert werden



Landrat Burkhard Albers appelliert an die hessische Landesregierung, das absehbare Urteil des Bundesver

Das in Aussicht stehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflugverbot muss akzeptiert werden

Landrat Burkhard Albers appelliert an die hessische Landesregierung, das absehbare Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Nachtflugverbot vorbehaltlos zu akzeptieren. "In der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht den Schutz der lärmgeplagten Menschen höher einschätzen als wirtschaftliche Interessen", so der Landrat. Gerade Richter Rubel habe die Landesregierung kräftig abgewatscht, die sich nun nicht trotzköpfig zeigen und nicht über Rache in irgendeiner Form nachdenken dürfe. Burkhard Albers wünscht sich deshalb schnellstmöglich eine eindeutige Positionierung der hessischen Landesregierung.

Burkhard Albers: "Der Ministerpräsident muss unmissverständlich sagen, ob seine Regierung das Nachtflugverbot akzeptiert, oder ob Hessen mit der Bundesregierung das absehbare Urteil über die Änderung des Luftverkehrsgesetzes aushebeln will." Die lärmgeplagte Region hat eine klare Stellungnahme der Landesregierung von Hessen verdient. Denn das Auftreten des Anwaltes des Landes Hessen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sorgte für erhebliche Irritationen: "Offensichtlich wurden in Leipzig nicht in erster Linie, wie von der Landesregierung immer behauptet, die Interessen der Menschen in der Region, sondern die Interessen der Luftfahrtindustrie vertreten."

Schließlich vertrat die Landesregierung über Monate die Position, dass sie ausschließlich aus Gründen der "Rechtssicherheit" vor das Verwaltungsgericht gegen das Nachtflugverbot zog, sei das Verhalten des Landes vor dem Verwaltungsgericht "demaskierend" gewesen. "Wie Zuhörer der Hauptverhandlung übereinstimmend betonen, zielt die Klage des Landes eher darauf ab, das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen zu kippen!", so Albers. Das Ziel scheint nach der momentanen Lage aber nicht erreichbar.

Weshalb es Befürchtungen unter vielen Anwohnerinnen und Anwohnern gibt, dass nun erneut über Pläne geredet werde, die schon 2009 auf dem Tisch lagen. Dabei geht es um Pläne der Bundesregierung den Paragrafen 29 des LuftVG dahingehend zu ändern, die Schutzbedürfnis der vom Fluglärm betroffenen Menschen noch weiter einzuschränken: "Mir sind konkrete Pläne der Luftfahrtwirtschaft in dieser Hinsicht bekannt und der Koalitionsvertrag aus CDU und FDP auf Bundesebene zielt genau in diese Richtung."

Der Landrat warnt in diesem Zusammenhang Landesregierung und Bund gleichermaßen davor, "nun dem ersten Wortbruch einen weiteren hinzuzufügen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht zu akzeptieren. Das würde dem Ansehen des wirtschaftlich so wichtigen Frankfurter Flughafen irreparablen Schaden zufügen und das Vertrauen der Bevölkerung endgültig auf den Nullpunkt sinken lassen."