Landrat besorgt über geplante Verschärfung der Kommunalaufsicht

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Finanzen

Innenministerium bereitet "Herbsterlass" vor / Kreis will nicht zum Erfüllungsgehilfen einer kommunalfeindlichen Landesregierung werden



Mit großer Sorge sieht Landrat Burkhard Albers einem sogenannten Herbster

Innenministerium bereitet "Herbsterlass" vor / Kreis will nicht zum Erfüllungsgehilfen einer kommunalfeindlichen Landesregierung werden

Mit großer Sorge sieht Landrat Burkhard Albers einem sogenannten Herbsterlass des Innenministeriums entgegen. Darin soll noch in diesem Jahr die Aufgabenwahrnehmung der kommunalen Finanzaufsicht teilweise neu strukturiert und gegenüber defizitären Städten und Gemeinden empfindlich verschärft werden. Der Kreis führt die Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weisungsgebunden für das Land aber bisher mit einem eigenen Ermessensspielraum durch. Betroffen wären von einer Verschärfung gerade die Kommunen, die nicht unter den sogenannten Schutzschirm des Landes Hessen geschlüpft sind. Im Rheingau-Taunus-Kreis also immerhin neun der 17 Städte und Gemeinden.

Wie Landrat Albers mitteilt, soll durch den Erlass unter anderem festgesetzt werden, welche Auflagen und Bedingungen den Kommunen zur Genehmigung ihrer Haushalte mitgegeben werden müssen. Das Ergebnis einer Arbeitsgruppe "Optimierung Kommunale Finanzaufsicht", das in den Erlass münden soll, beinhalte so zum Beispiel die Vorgabe, nicht ausreichende Haushaltskonsolidierungskonzepte der Kommunen strikt zurückzuweisen. Städten und Gemeinden, die noch über keine Eröffnungsbilanz zur doppischen Haushaltsführung verfügen, dürfe danach der Haushalt schlicht nicht mehr genehmigt werden.

Auch müsse gemäß dem geplanten Erlass die Finanzaufsicht bei defizitären Kommunen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung durchsetzen, wenn sie dort nicht selbst auf den Weg gebracht werde. Doch damit nicht genug. Auch die Grund- und Gewerbesteuer solle von den Kommunen deutlich erhöht werden oder ein Mindestsatz dürfe nicht mehr unterschritten werden. Eine weitere Belastung steht den Einwohnern durch die strikte Vorgabe aus Wiesbaden bevor, dass ab 2014 die kommunalen Gebührenhaushalte, insbesondere die Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren, aber auch die Friedhofsgebühren kostendeckend veranschlagt werden müssen.

"Das ist das faktische Ende der kommunalen Selbstverwaltung und belastet die Bürger zusätzlich in Millionenhöhe", lässt Albers kein gutes Haar an diesem kommunalfeindlichen Erlassentwurf der Hessischen Landesregierung und Innenminister Boris Rhein (CDU). "Schon fast zynisch ist dieses Vorhaben deshalb, weil damit auch die Kommunen belastet werden sollen, die keinen Cent durch den Schutzschirm des Landes erhalten haben oder erhalten werden".

Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden werde sich der Landrat daher dafür einsetzen, dass dieser Herbsterlass des Innenministers so nicht in Kraft trete. Der Kreis dürfe in seiner Funktion als Kommunalaufsicht nicht zu einem Erfüllungsgehilfen der kommunalfeindlichsten Hessischen Landesregierung aller Zeiten werden. Das bisherige pflichtgemäße Ermessen der Aufsichtsbehörde müsse im Interesse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gewahrt bleiben. Man dürfe aus Wiesbaden keine pauschalen und undifferenzierten Vorgaben machen, die die individuellen Gegebenheiten der Kommunen in keiner Weise berücksichtigen.