Landrat Albers: Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Beteiligungsrecht wahr nehmen

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Fluglärm

Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, ist im Internet einsehbar / Kritik an Vorgehensweise



Wie das Regierungspräsidium Darmstadt bekannt gegeben hat, ist der Lärmaktionsplan Hessen, Te

Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, ist im Internet einsehbar / Kritik an Vorgehensweise

Wie das Regierungspräsidium Darmstadt bekannt gegeben hat, ist der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, vom 3. September bis zum 5. Oktober 2012 im Internet einsehbar. Stellungnahmen können zu dem Planwerk noch bis zum 19. Oktober 2012 beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht werden. Landrat Burkhard Albers bedauert diese Vorgehensweise. Denn der Lärmaktionsplan liegt nur in den Landkreisen, Städten und Gemeinden im Lärmschutzbereich des Flughafens Frankfurt / Main zur Einsichtnahme aus.

Betroffene Bürger in der Region außerhalb des Lärmschutzbereiches (so auch der Rheingau-Taunus-Kreis) können den Lärmaktionsplan nur in den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt einsehen oder von dort herunterladen (www.rp-darmstadt.hessen.de Schaltfläche: Planung & Verkehr / Verkehr / Umgebungslärm / Luftverkehrslärm). Wie Landrat Albers mitteilt, können auch Menschen, die außerhalb des Lärmschutzbereiches leben, zu dem Lärmaktionsplan ihre Stellungnahme abgeben.

Die Lärmaktionsplanung geht auf die EU-Umgebungsrichtlinie zurück und ist mit den Paragrafen 47 a bis 47 ff des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in das nationale Recht umgesetzt worden. Danach sind in der Umgebung von bedeutenden verkehrsreichen Straßen- und Schienenwegen sowie von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen im Jahr (Starts- und Landungen) Lärmaktionspläne zu erstellen. Für die Erstellung des Lärmaktionsplanes Flughafen Frankfurt/Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Der vorliegende Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt/Main enthält eine Auswertung der Lärmsituation (strategische Lärmkarten sowie Untersuchungen und Prognosen im Rahmen der Festlegung des Lärmschutzbereiches) zum Prognosehorizont 2020. Er stellt auf der Grundlage des geltenden Rechtes durchgeführte und geplante Maßnahmen zur Minderung des Fluglärms in der Region dar. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen enthalten, deren Umsetzbarkeit und Effektivität zur Lärmminderung derzeit noch geprüft werden.

Wie Albers weiter berichtet, wird aufgrund des im Dezember 2007 planfestgestellten Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main der Flugbetrieb bis 2020 deutlich zunehmen und somit die Fluglärmbelastung in der Region weiter ansteigen, so auch im Rheingau-Taunus-Kreis (701.000 prognostizierte Flugbewegungen per anno bis zum Jahr 2020). Die erhebliche Zunahme des Fluglärms aufgrund der geänderten bzw. angepassten An- und Abflugverfahren ist bereits jetzt schon in etlichen Bereichen des Rheingau-Taunus-Kreises deutlich spürbar. Landrat Albers bittet daher die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von ihrem Beteiligungsrecht rege Gebrauch zu machen und eine Stellungnahme zu dem Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt/Main, abzugeben.