Kreistagsvorsitzender sagt Sitzung des Kreistages am 9. Februar 2021 ab

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Kreisausschuss, Kreistag

Klaus-Peter Willsch folgt Empfehlung des Ältestenrats

Klaus-Peter Willsch folgt Empfehlung des Ältestenrats

In einer Mail an die Mitglieder von Kreistag und Kreisausschuss erläutert der Kreistagsvorsitzende die Gründe seiner Entscheidung: „In den letzten Tagen haben mich vermehrt Bedenken gegen die Durchführung der Kreistagssitzung am 9. Februar 2021 in Niedernhausen erreicht. Ich habe mich sodann zur Einberufung einer Videokonferenz des Ältestenrates am 22. Januar 2021 entschlossen. Eine Entscheidung über eine eventuelle Absage der Kreistagssitzung wollte ich nicht treffen, ohne zuvor die Fraktionen und den Kreisausschuss angehört zu haben.
 
Für die Bereitschaft zum Dialog dankt Willsch ausdrücklich dem Kreisausschuss in Person von Landrat Frank Kilian und allen Fraktionsvorsitzenden und seinem Stellvertreter Paul Weimann. In der ausführlichen Diskussion wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Durchführung einer Kreistagssitzung mit 80 bis 90 Personen in der Autalhalle in Niedernhausen angesichts der jüngst bekräftigten Aufforderung aller staatlichen Stellen zur strikten Kontaktreduzierung ein falsches Signal an die Bevölkerung wäre. Die Einschätzung der aktuellen Pandemiesituation wird dabei nicht nur von den erfreulicherweise sinkenden Inzidenzwerten geprägt. Vielmehr besteht bei vielen Mitgliedern auch die Sorge vor den Virusmutationen, die erheblich ansteckender sein sollen.

„Ich sage deshalb hiermit die Sitzung des Kreistages am 9. Februar 2021 offiziell ab. Eine öffentliche Bekanntmachung informiert formal über die Absage. Auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises erfolgt eine entsprechende Information“, so der Kreistagsvorsitzende. Wie Willsch weiter mitteilte, plädierte lediglich die AfD für die Durchführung der turnusmäßigen Sitzung. Auf Vorschlag des Kreistagsvorsitzenden soll nun in einer weiteren Sitzung des Ältestenrates am 8. Februar entschieden werden, „ob noch eine Sitzung des Kreistages in dieser Wahlperiode stattfinden oder eventuell der Haupt- und Finanzausschuss als ‚Notparlament‘ gemäß § 30 a HKO tagen soll oder dies verzichtbar ist.“