Kreisstraßen im Rheingau-Taunus-Kreis: Sanierungsprogramm wird in Abstimmung mit den Kommunen angepasst

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Kreisentwicklung

Haushaltslage des RTK und stark gestiegene Straßenbaukosten erfordern Neuausrichtung der strategischen Planungen / Sanierungsmaßnahmen werden nach neu erstellter Prioritätenliste bearbeitet / Programm kann flexibel angepasst werden, wenn Haushaltssituation sich entspannen sollte

Die Instandhaltung und Sanierung von Kreisstraßen dient der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, sowie dem Erhalt der Infrastruktur und der Mobilität im Rheingau-Taunus-Kreis. Dieses Ziel der Kreisverwaltung ist durch die momentane Haushaltslage im RTK und stark angestiegene Kosten im Straßenbau großen Herausforderungen ausgesetzt. Da der Haushaltsplan 2025 des RTK vom zuständigen Regierungspräsidium nur mit strengen Auflagen im Bereich der Investitionen genehmigt wurde, muss das im Februar 2019 vom Kreistag beschlossene Straßensanierungsprogramm angepasst werden. 

Dieses Sanierungsprogramm hatte für den Zeitraum von 2021 bis 2030 Investitionen in Höhe von 35,3 Millionen Euro für die Sanierung von rund 55 Kilometern Kreisstraßen vorgesehen. Die Investitionen für bereits in Planung befindliche Projekte werden beibehalten – dazu gehören die K687/579 (Heidenrod-Grebenroth), K674 (Heidenrod-Wisper) und K641 (Rauenthal-B260).

Weitere Maßnahmen werden zukünftig über Reparaturmaßnahmen nach einer neu aufgestellten Priorisierung bearbeitet. Hierfür wurden die Faktoren ‚Aktueller Zustand‘ und ‚Höhe der Verkehrsbelastung‘ bewertet und die Reihenfolge der Straßensanierungen dementsprechend festgelegt. 

„Die von der Kreisverwaltung neu entwickelte Liste der Straßensanierungsprojekte ist für uns eine wichtige Planungsgrundlage für den Straßenbau im Landkreis. Wir haben mit Augenmaß nach Dringlichkeit und Wichtigkeit sehr schmerzhaft priorisiert und - weil wir durch von außen bestimmte finanzielle Rahmenbedingungen dazu gezwungen sind - einen Plan entwickelt, der trotz der schwierigen äußeren Umstände eine Perspektive für unsere Kreisstraßen bietet“, erklärt der zuständige Dezernent, Thomas Wieczorek.

„An unserem wichtigen und demokratisch verabschiedeten Kreisstraßensanierungsprogramm zeigt sich, wie sich ein strukturell unterfinanzierter Haushalt im wahren Leben widerspiegelt“, so Landrat Sandro Zehner. „Defizite, die bei uns durch nicht gegenfinanzierte Pflichtaufgaben vom Bund entstehen, führen dazu, dass wir als Kreisverwaltung Leistungen reduzieren müssen – zu Lasten der Menschen und der Infrastruktur im Rheingau-Taunus-Kreis. So wird letztlich auch die kommunale Selbstverwaltung vor Ort ein Stück weit ausgehebelt. Wir haben dennoch eine gute Planung auf den Weg gebracht und setzen darauf, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der kommunalen Familie durch das Investitionsprogramm schnellstmöglich Realität werden lässt. Dann können wir auch die Planungen und Investitionen der Kreisstraßen wieder entsprechend der Notwendigkeit ausweiten.“

Für die kommenden Jahre sind über die neu erstellte Priorisierungsliste – Stand jetzt – insgesamt 17 Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, die bis 2035 umgesetzt werden sollen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich nun auf 20,5 Millionen Euro. Das Programm ist mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt. Die Kommunen, die bei den Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrten mit den Gehwegen und der unterirdischen Infrastruktur beteiligt sind, haben der Programmplanung zugestimmt.

Die Priorisierungsliste, die unter den Gesichtspunkten ‚Aktueller Zustand‘ und ‚Höhe der Verkehrsbelastung‘ entwickelt wurde, sieht die folgenden 17 Maßnahmen vor:

  • K 682    Burg-Hohenstein Oberdorf, Ortsdurchfahrt
  • K 630    Geisenheim und Marienthal
  • K 629    Lorch, zwischen Ortsdurchfahrt Wollmerschied und L 3397
  • K 642    Eltville, Ortsdurchfahrt
  • K 700    Taunusstein, zwischen Watzhahn und Ausbauanfang Richtung Bleidenstadt
  • K 666    Bad Schwalbach, zwischen L 3456 und Ortsdurchfahrt Lindschied
  • K 700   Hohenstein, Ortsdurchfahrt Born
  • K 705   Niedernhausen, Ortsdurchfahrt Niederseelbach
  • K 717   Idstein, zwischen Niederrod und L3023
  • K 705   Niedernhausen, Ortsdurchfahrt Königshofen
  • K 663   Bad Schwalbach-Hettenhain, Ortsdurchfahrt
  • K 707   Idstein, zwischen B 417 und Ortsdurchfahrt Ehrenbach
  • K 623   Lorch, zwischen L 3397 und Sauerthal
  • K 721   Niedernhausen, freie Strecke
  • K 696   Taunusstein-Orlen Ortsdurchfahrt und freie Strecke Richtung B 417
  • K 721   Niedernhausen-Oberjosbach, Ortsdurchfahrt
  • K 717   Idstein, zwischen Niederrod und Oberrod

Der Kreisausschuss des RTK hat diese angepasste Fortschreibung des Kreisstraßen-sanierungsprogramms einstimmig beschlossen. Auch der Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Tourismus und Kultur (UMTK) hat zugestimmt. In der Kreistagssitzung am 1. Juli (15 Uhr) steht der Beschluss dann abschließend auf der Tagesordnung der politischen Mandatsträger des Rheingau-Taunus-Kreises. Die Sitzung ist öffentlich und findet im Gemeindezentrum Breithardt (Hohenstein) statt.