Kreishaushalt 2025 des RTK ist trotz Defizit genehmigt - finanzielle Lage bleibt hochangespannt
Finanzen
Aufsichtsbehörde erteilt Genehmigung trotz hohem Defizit mit strengen Auflagen / Haushalt sieht Kreditaufnahme in Höhe von über 30 Millionen Euro vor – jeder Kredit muss von Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden / Wichtige Ausgaben im freiwilligen Bereich für soziale Projekte, Sport- und Ehrenamtsförderung dürfen ausgezahlt werden / Hoffnung liegt auf neuer Bunderegierung: Die Forderung aus der Rheingau-Taunus-Resolution “Wer bestellt bezahlt“ ist als Grundsatz im Koalitionsvertrag festgehalten – auch Ministerpräsident Boris Rhein positioniert sich klar zur Konnexität
Dem Rheingau-Taunus-Kreis liegt der vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte Haushaltsplan für das Jahr 2025 vor. Dieser nun genehmigte Haushalt verdeutlicht die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene und zeigt, dass Landkreise, Städte und Gemeinden nicht aus eigener Kraft aus der größten finanziellen Krise unserer Zeit herauskommen können. Dass trotz eines Defizits von 24,3 Millionen Euro eine Haushaltsgenehmigung rechtlich erteilt werden konnte, ist auf den aktuellen Finanzplanungserlass des hessischen Innenministeriums zurückzuführen. Dieser sieht vor, auch unausgeglichene Haushalte in Einzelfällen zu genehmigen, da immer mehr Landkreise und Kommunen in Hessen (und bundesweit) mit einer strukturellen Unterfinanzierung zu kämpfen haben.
„Es ist gut, dass uns eine Genehmigung vorliegt, aber wir müssen diesen Haushalt, und wahrscheinlich auch die der Folgejahre, über Kassenkredite finanzieren", erläutert Landrat Sandro Zehner. „So wird sich allein über die Zinsaufwände das Defizit in den kommenden Jahren weiter massiv erhöhen und wir sind innerhalb weniger Jahre auf einem enorm hohen Schuldenniveau – das ist ‚Zukunft auf Pump‘. Das hat Folgen für die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung und wird auch in vielen Bereichen unserer Gesellschaft immer deutlicher spürbar werden. Der Anspruch an uns ist, schneller, digitaler, bürgerfreundlicher zu werden und das ist nicht nur berechtigt, es ist auch die Chance uns zukunftsfähig aufzustellen. Dafür müssen wir jetzt investieren.“
Hauptgrund dieser Krise ist, dass zu viele Aufgaben von Bund und Land an die Landkreise, Städte und Gemeinden weitergegeben werden, ohne eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Ein Beispiel ist der Ganztagsrechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 in den Grundschulen: Als Schulträger muss der Rheingau-Taunus-Kreis dafür notwendige Räume und Gebäude ertüchtigen. Allein dafür investiert der RTK 2025 über 36 Millionen Euro. Die Fördermittel vom Bund liegen aber nur bei 6,4 Millionen Euro - für einen gesetzlichen Anspruch, den der Bund selbst geschaffen hat.
Auch für die Digitalisierung und Modernisierung der Kreisverwaltung braucht es Mittel, um den globalen Krisen, den wachsenden Aufgaben und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und eine nachhaltige Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Landrat Sandro Zehner erklärt: „Als Kreisverwaltung müssen wir investieren und nicht die bestehenden Strukturen durch dauerhafte Sparmaßnahmen schwächen. Die Nutzung Künstlicher Intelligenz ist kein Zauberstab, sondern erfordert Fachkompetenz, gute Datenstrukturen und eine zielführende Projektierung, damit der Nutzen bei den Menschen ankommt und wir trotz Fachkräftemangel schnelle und gute Bürgerservices und Leistungen anbieten können.“
Der nun genehmigte Haushalt bedeutet auch, dass die so genannten freiwilligen Leistungen des RTK in diesem Jahr ausbezahlt werden dürfen. Diese freiwilligen Leistungen machen knapp unter einem Prozent des Haushaltes aus - sie setzen sich aus Beträgen für ehrenamtliche Projekte, Vereine und soziale Einrichtungen zusammen, die für die Menschen im RTK aber von enormem Wert sind. Dazu gehören unter anderem die Sportförderung, Kulturprojekte und Präventionsarbeit – ohne Haushaltsgenehmigung wäre eine Auszahlung der freiwilligen Leistungen ausgeschlossen.
Die im ‚Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen‘ der neuen Bundesregierung festgehaltenen Ziele können die finanzielle Handlungsfähigkeit der kommunalen Familie stärken und echte Veränderungen bewirken. Landrat Sandro Zehner begrüßt und unterstützt die geäußerte „klare Erwartung“ des hessischen Ministerpräsidenten in der FAZ gegenüber der Bundesregierung: Boris Rhein fordert eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten echten Konnexität – wer bestellt, bezahlt. Das heißt, dass neue Bundesgesetze, die finanzielle Folgen für die Länder und Kommunen haben, künftig immer durch höhere Zuweisungen des Bundes ausgeglichen werden; auch bei Mindereinnahmen oder höheren Personalkosten.
Landrat Sandro Zehner betont: „Die Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden zu den kommunalen Haushalten zeigen, dass wir vor dem Gesetz zwar einen genehmigten Haushalt haben, dass es sich hier aber nur um ein Spiel auf Zeit handelt. Denn nachhaltig sind diese Genehmigungen, die wir und zahlreiche weitere Landkreise in Hessen jetzt erhalten haben, nicht. Landkreise, Städte und Gemeinden haben im vergangenen Jahr 25 Milliarden Euro Defizit verbucht. Der Bund muss umgehend die kommunale Unterfinanzierung beenden und ein Fundament für die kommunale Familie bauen, das für die Zukunft trägt. Besonders wichtig wäre als erster Schritt ein Ausgleich der massiv gestiegenen Kosten im Bereich des Sozialwesens.“
Die Forderung nach einer zeitnahen Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele unterstützt auch Anita Schneider, Präsidentin des Hessischen Landkreistages (HLT): „Die hessischen Landkreise befinden sich in einer strukturellen Finanzkrise. Im Jahr 2025 erwarten wir ein landesweites finanzwirksames Defizit von einer halben Milliarde Euro. 20 von 21 Landkreisen rechnen am Ende des Jahres mit einem Defizit. Es ist daher unabdingbar Aufgaben zu überprüfen sowie Ausgaben und Einnahmen in Zukunft besser in Einklang zu bringen."
Die dem Rheingau-Taunus-Kreis nun vorliegende Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist vom RTK öffentlich bekannt gemacht worden und auf der Webseite des RTK einsehbar. Nach der nun erfolgten Genehmigung können jetzt neue Ausgaben getätigt werden. Der vom Regierungspräsidium genehmigte Haushaltsplan 2025 des Rheingau-Taunus-Kreises hat ein Gesamtvolumen von 485,4 Millionen Euro. Eingeplant ist ein Defizit im Ergebnishaushalt von insgesamt 24,3 Millionen Euro. Die Kreisumlage und die Schulumlage wurden um insgesamt 4,05 Prozent erhöht.
Link zur Haushaltssatzung des Rheingau-Taunus-Kreises 2025: www.rheingau-taunus.de/haushaltssatzung2025/