Kreis und 12 Kommunen richten zentrale Vergabe­stelle ein

|

Allgemeines

Landrat und Bürgermeister unterzeichnen öffentlich-rechtliche Verein­barung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabe­wesens im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)

Landrat und Bürgermeister unterzeichnen öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)

Landrat Frank Kilian und die Bürgermeister von Bad Schwalbach, Martin Hußmann, von Geisenheim, Christian Aßmann, von Hünstetten, Jan Kraus, von Heidenrod, Volker Diefenbach, von Idstein, Christian Herfurth, von Kiedrich Winfried Steinmacher, von Lorch Jürgen Helbing, von Rüdesheim, Volker Mosler, von Schlangenbad, Michael Schlepper, von Waldems, Markus Hies, und von Walluf, Manfred Kohl, sowie der Erste Stadtrat von Oestrich-Winkel, Werner Fladung, haben am Montag die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) unterzeichnet. Damit wird zum 1. Januar 2019 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet.

Wie Landrat Frank Kilian betonte, ist die Einführung der Vergabestellen ein wichtiger Schritt für den Kreis und die beteiligten zwölf Kommunen: „Die Erfahrung zeigt, um erfolgreich förmlicher Vergabeverfahren durchzuführen, wird nicht nur in rechtlicher Hinsicht ein immer spezifischeres Know-how benötigt.“ Hinzu komme oft das Ziel, Skaleneffekte in der Beschaffung einzelner Produktgruppen zu erzielen bis hin dazu, dass ein Überblick über die Beschaffungsaktivitäten der eigenen Organisation im Sinne eines effizienten Controllings erreicht werden soll.

Der Leistungskatalog für die zentrale Vergabestelle ist umfassend. So sollen die Beschäftigten unter anderem standardisierte Prozesse zur Durchführung von Vergabe entwickeln, vergaberechtliche Beratungen durchführen und Hilfestellungen für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen bei „örtlichen Vergabeverfahren“ sowie bei „gemeinsamen Vergabeverfahren“ leisten. Sie sind zudem etwa Ansprechpartner für Bieter, bewerten die eingehenden Angebote und übernehmen die formale und rechnerische Prüfung.

In der Vereinbarung ist zudem festgehalten, dass der Rheingau-Taunus-Kreis das zur Durchführung der Aufgaben erforderliche Fachpersonal und die erforderlichen Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Zum Ausgleich für die Übernahme der Aufgaben erstatten die Kommunen dem Kreis aufgrund eines beschlossenen Finanzierungsschlüssels die dadurch entstehenden Kosten.

Unterzeichnung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens.